JOHANN: Der Staat muss sich aus freien Wahlen raushalten
Einen Tag nachdem das Thüringer Verfassungsgericht das sogenannte Paritätsgesetz gekippt hat, bringt Frauenministerin Anne Spiegel das Thema erneut in die rheinland-pfälzische Diskussion ein. Dazu äußert sich Ann-Kathrin Johann, stellvertretende Vorsitzende der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz:
„Das Paritätsgesetz ist gescheitert. So wie in Thüringen gehen wir Junge Liberale davon aus, dass auch das Brandenburger Verfassungsgericht dieses Gesetz kippen wird. Dort zählen auch Junge Liberale zu den Beschwerdeführenden.
Die trotzige Reaktion der rheinland-pfälzischen Frauenministerin Anne Spiegel können wir nicht nachvollziehen. Es scheint, als wolle sie nicht akzeptieren, dass unser Rechtsstaat ein grünes Projekt beerdigt. Die Ankündigung von Anne Spiegel, das Urteil genau lesen zu wollen, begrüßen wir. Sie wird darin feststellen, dass das Verfassungsgericht ausdrücklich mit Blick auf die Grundsätze einer freien Wahl geurteilt hat. Diese schließen quotierende Maßnahmen des Staates nach Merkmalen wie dem Geschlecht aus. Das Aufstellen von Wahllisten ist Angelegenheit von Parteien und nicht des Staates.
Wir Junge Liberale sind froh, dass sich die Parteien selbst auf den Weg machen, ihre Strukturen zu modernisieren, um die Gesellschaft in Gänze zu repräsentieren. Ohne Zweifel ist noch viel zu tun, damit wir Gleichberechtigung gesamtgesellschaftlich leben. Allerdings kann so etwas nicht durch staatlichen Zwang in Form von „Fünfzig-Fünfzig-Schablonen“ verordnet werden, sondern nur durch echtes Empowerment. Insofern sehen wir auch der mündlichen Verhandlung Ende August in Brandenburg gelassen entgegen. Wir hoffen, dass Anne Spiegel dann versteht, welchen Auftrag das Grundgesetz der Politik bezüglich freier Wahlen gibt. Nämlich: Sich aus ihnen herauszuhalten.“
Luca Lichtenthäler, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen, ergänzt: „Die Wählbarkeit von Menschen an ihr Geschlecht zu knüpfen, ist ein höchst bedenklicher Vorgang. Engagierte Menschen, die sich den Bürgerinnen und Bürgern zur Wahl stellen wollen, dürfen nicht wegen ihres Geschlechts daran gehindert werden. Das ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Freiheit der Wahl. Wir brauchen dennoch dringend eine gesamtgesellschaftliche Debatte, die dafür sorgt, dass in unseren Parlamenten bald mehr Frauen, junge Menschen, Nichtakademikerinnen und Menschen mit Migrationshintergrund sitzen.“