10.03.2024

Am Puls der Zeit – Sunset-Klausel für eine aktuelle Beschlusslage

Die Beschlusslage der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz hat sich in der Historie mit vielen
programmatischen Beschlüssen angehäuft. Wir fühlen uns deshalb verpflichtet, diese regelmäßig
zu überprüfen und auf dem aktuellen Stand zu halten. Viele Beschlüsse fallen nach einigen Jahren
aus der Zeit oder werden sogar vollständig obsolet, z.B. durch die Umsetzung enthaltener
Forderungen. Dafür sollen alle Beschlüsse der Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz in Zukunft mit
einer Auslaufklausel, nach Vorbild der amerikanischen Sunset-Klausel, versehen werden.
Um die Beschlusslage regelmäßig zu überprüfen und aktuell zu halten, fordern wir im Einzelnen:

1. Einführung einer Sunset-Klausel für neue Beschlüsse

Neue Beschlüsse werden mit einer Sunset-Klausel versehen. Der Antragssteller ist verpflichtet, eine bestimmte zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit des von ihm eingebrachten Antrags vorzuschlagen und kann dabei zwischen folgenden Gültigkeitsdauern wählen: 3; 5 oder 10 Jahre.

Der Landeskongress kann die vom Antragssteller beantragte Gültigkeitsdauer mit einfacher
Mehrheit ändern.
Alle nach Einführung der Klausel gefassten Beschlüsse verlieren ihre Gültigkeit somit spätestens
nach 10 Jahren, sofern sie nicht erneut vom Landeskongress der Jungen Liberalen bestätigt
werden.
Der Landesvorstand archiviert sämtliche ausgesonderte Anträge in elektronischer Form, eine
Veröffentlichung findet dann nach Möglichkeit noch mitgliederöffentlich statt.

2. Bestätigung der Beschlusslage

Eine mögliche Bestätigung der Beschlusslage nach Ablauf der First erfolgt ausschließlich durch den Landeskongress nach folgendem Verfahren.

Der Landesvorstand sichert die Anträge und unterteilt sie in drei verschiedene Beschlussvorschläge:

  • Beschlüsse, die nach Ansicht des Landesvorstandes weiterhin aktuell sind, werden mit entsprechender Laufzeitverlängerung auf einer Liste notiert.
  • Beschlüsse, die nach Ansicht des Landesvorstandes nicht länger aktuell sind und keinen direkten Nachfolger benötigen, werden auf einer weiteren Liste notiert.
  • Beschlüsse, die weiterhin aktuell, aber änderungsbedürftig sind, werden im Landesarbeitskreis Programmatik neu beraten und zum nächstmöglichen Landeskongress in geänderter Form eingereicht. Bei Annahme dieses Antrages im regulärem Beschlussprozess ersetzt dieser den vorherigen Beschluss.

Die vorgelegten Beschlussvorschläge werden an den erweiterten Landesvorstand weitergeleitet und dort beraten. Anschließend wird der Beschlussvorschlag den Mitgliedern auf elektronischem Wege zugesandt und für den Landeskongress eingereicht. Der Landeskongress kann von der Empfehlung des Landesvorstandes auf Antrag eines Mitglieds abweichen.

3. Überprüfung der bestehenden Beschlusslage

In einem ersten Schritt erfolgt eine Überprüfung der Beschlüsse, die vor dem 75. Landeskongress
verabschiedet wurden. Dabei wird das Verfahren aus 2. angewendet.
Bis zum 31.12.2024 werden hierzu alle Beschlüsse überprüft, die vor dem 75. Landeskongress
verabschiedet wurden.
Danach erfolgt die Überprüfung aller weiteren Beschlüsse:
Bis zum 31.12.2025: Überprüfung der Beschlüsse, die vor dem 80. Landeskongress verabschiedet
wurden.
Bis zum 31.12.2026: Überprüfung der Beschlüsse, die vor dem 86. Landeskongress verabschiedet
wurden.
Danach erfolgt die Überprüfung gemäß der durch die Sunset-Klausel festgelegten Ablaufdauer.

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