Das Mindestalter für die Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren 17 (BF17) von 30 Jahren abgeschafft wird.
Jede Person, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und keinen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg besitzt, soll berechtigt sein, als Begleitperson zu fungieren.