Keine heimlichen Überwachungsmaßnahmen

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz lehnen jegliche Überwachungsmaßnahmen (sei es zur sogenannten „Online-Durchsuchung“ oder zur sogenannten „Quellen-TKÜ“), bei der Endgeräte im Besitz der Zielperson mit Schadsoftware (etwa dem sogenannten „Staatstrojaner“) infiziert werden, entschieden ab. Der Paragraph 101 StPO bleibt davon unberührt. Auch eine Aufweichung des Wohnungsbetretungsverbotes lehnen wir entschieden ab. 

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