Die Kinder sind die Zukunft unseres Landes und deshalb haben unsere Kinder
auch die besten Lehrer*innen verdient. In der Grundschule wird der Grundstein
für die gesamte Schullaufbahn gelegt. Deshalb haben die Pädagog*innen an den
Grundschulen eine herausragende Verantwortung. Dieser Verantwortung kann
man nur durch eine ausreichende Qualifizierung in der universitären Ausbildung
nachkommen. Doch immer noch gibt es eine Ungleichbehandlung zwischen den
verschiedenen Lehrämtern. Grundschullehrer*innen verdienen immer noch weniger,
als andere Lehrkräfte. Jene Ungleichbehandlung wird im Bereich der Lehramtsausbildung
besonders deutlich. Wir wollen diese Ungleichbehandlungen beseitigen
und das Grundschullehramt aufwerten.
Deshalb fordern wir:
– in §6 Abs. 3 der Landesverordnung, die Anzahl der im Master universitär zu erwerbenden
Leistungspunkte von 60 auf 120 zu erhöhen. Diese veränderte Festlegung
wirkt sich direkt positiv auf die personelle Ausstattung im Lehrbetrieb aus
und erhöht die Qualität und Professionalisierung im Studiengang Grundschullehramt.
– den curricularen Anteil für die Betreuung von Masterarbeiten im Lehramt und
insbesondere im Grundschullehramt auf das Niveau des curricularen Anteils von
nicht-lehramtsbezogenen Studiengängen anzuheben.
– das Stundendeputat von aktuell 27,8 Stunden abzusenken, um den erhöhten
außerunterrichtlichen Anforderungen – Elterngespräche etc. – gerecht zu werden.
– die Schaffung einer Professur für anfängliche Mathematik am Standort Koblenz,
um sicherzustellen, dass in der Ausbildung eine angemessene Professionalisierung
im Bereich der anfänglichen Mathematikbildung vorliegt.
– im Zuge der Trennung der Universität Koblenz-Landau dafür zu sorgen, dass
die Lehramtsausbildung an den Standorten Koblenz und Landau substantiell gestärkt wird.