06.09.2026

Qualität stärken, Versorgung sichern – Krankenhausreform verantwortungsvoll umsetzen

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz sehen bei der von Ministerpräsident Gordon Schnieder und Gesundheitsminister Clemens Hoch vorgestellten Umsetzung der Krankenhausreform noch entscheidende Lücken. Die Umsetzung wird jetzt schon gefeiert, die Menschen seien bereits „im ganzen Land gut versorgt“. Das kommt aus Sicht der Jungen Liberalen jedoch zu früh. Fragen der Investitionsfinanzierung, der Versorgung vor Ort und der digitalen Vernetzung bleiben offen.

Wir unterstützen eine stärkere Spezialisierung von Kliniken. Nicht jedes Krankenhaus muss jede medizinische Leistung anbieten. Gerade bei komplexen und planbaren Eingriffen können spezialisierte Strukturen die Behandlungsqualität verbessern und vorhandene personelle und technische Ressourcen gezielter einsetzen. Gleichzeitig ist die Zuweisung von Leistungsgruppen allein noch keine Garantie für eine funktionierende Versorgung.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz fordern daher:

Investitionen in eine moderne Krankenhauslandschaft sichern

Die duale Krankenhausfinanzierung trennt künstlich, was wirtschaftlich zusammengehört. Während die Krankenkassen laufende Behandlungen finanzieren, sollen die Länder für Gebäude, Großgeräte und Modernisierung aufkommen. Diese geteilte Verantwortung erzeugt Fehlanreize, verhindert klare Wirtschaftlichkeitsverantwortung und führt zu einer chronischen Investitionslücke.

Wir wollen deshalb die Krankenhausfinanzierung schrittweise auf eine monistische, vollständig leistungs- und vertragsbasierte Finanzierung umstellen. Die Vergütung eines Krankenhauses muss künftig alle wirtschaftlich notwendigen Kosten einer qualitativ hochwertigen Versorgung abbilden, einschließlich Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und nachhaltige Modernisierung.

Krankenkassen sollen Krankenhausleistungen in transparenten, mehrjährigen Verträgen einkaufen. Diese Verträge müssen verbindliche Qualitätsstandards, erreichbarkeitsbezogene Anforderungen, Leistungsumfänge, Mengen, Vergütung und Ergebnisqualität regeln. Versicherte behalten dabei einen gesicherten Zugang zu notwendigen Krankenhausleistungen; Vertragsfreiheit darf nicht zur Einschränkung medizinisch notwendiger Versorgung führen.

Die Finanzierung soll sich vorrangig an Qualität, Behandlungsergebnissen und Versorgungsbedarf statt allein an Fallzahlen orientieren. Für komplexe planbare Eingriffe sollen Versicherer bevorzugt mit spezialisierten, nachweislich qualitätsstarken Krankenhäusern kontrahieren.

Der Übergang muss verlässlich erfolgen. Bereits begonnene und medizinisch notwendige Investitionsvorhaben dürfen nicht gefährdet werden. Für bestehende Förderzusagen und strukturell notwendige Umbauten ist eine befristete Übergangsfinanzierung vorzusehen.

Versorgung in der Fläche sicherstellen

Die Länder behalten eine starke Rolle bei der Sicherstellung bedarfsgerechter Versorgung, der Festlegung von Mindeststandards und der Kontrolle von Erreichbarkeit und Resilienz. Sie sollen jedoch nicht mehr dauerhaft die wirtschaftliche Verantwortung für einzelne Krankenhausinvestitionen übernehmen. Ihre Aufgabe ist es, die Versorgungsziele verbindlich festzulegen und die Einhaltung der Verträge und Qualitätsvorgaben zu überwachen.

Dabei könnten Regiokliniken können eine wichtige Rolle übernehmen. Das Land soll bei der Festlegung von Versorgungszielen ihre Ausgestaltung am tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Region orientieren. Sie sollen ambulante und stationäre Angebote sinnvoll miteinander verbinden und Teil einer vernetzten regionalen Gesundheitsversorgung sein.

Im Rahmen der vertragsbasierten Finanzierung sollen auch Vorhaltekapazitäten separat vergütet werden.

Wenn stationäre Angebote reduziert, verlagert oder Standorte umstrukturiert werden, müssen rechtzeitig tragfähige neue Versorgungsangebote entstehen. Bestehende Krankenhausgebäude sollen an gemeinnützige oder private Träger übertragen werden, um sie in regionale Gesundheitszentren umzunutzen. In diesen können etwa Arztpraxen, ambulante Angebote und Kurzzeitpflege gebündelt werden.

Das Land soll die Auswirkungen der neuen Krankenhausstruktur regelmäßig evaluieren und transparent darstellen. Besonderes Augenmerk muss auf der Versorgung im ländlichen Raum, der Erreichbarkeit von Notfallangeboten und der Funktionsfähigkeit der neuen Regiokliniken liegen. Wo sich Versorgungslücken abzeichnen, muss frühzeitig nachgesteuert werden.

Rettungsstrukturen am tatsächlichen Bedarf ausrichten

Eine stärker spezialisierte Krankenhauslandschaft braucht leistungsfähige Rettungs- und Verlegungsstrukturen.

Das Land soll deshalb landesweit überprüfbare Erreichbarkeits- und Qualitätsziele für die Notfallversorgung festlegen. Rettungsdienst, Luftrettung, Leitstellen und Krankenhäuser müssen regional verbindlich zusammenarbeiten und ihre Kapazitäten anhand objektiver Bedarfs- und Zeitkriterien planen.

Luftrettung kann insbesondere in ländlichen Regionen und bei komplexen, zeitkritischen Notfällen eine wichtige Ergänzung sein. Sie darf jedoch nicht als pauschaler Ersatz für eine leistungsfähige bodengebundene Notfallversorgung missverstanden werden. Ihre Vorhaltung soll dort vergütet werden, wo sie nachweisbar zur Einhaltung der Versorgungsziele erforderlich ist.

Wir wollen die Zusammenarbeit mit Nachbarländern und europäischen Nachbarn stärken und bürokratische Hürden bei grenzüberschreitenden Rettungs- und Verlegungseinsätzen abbauen.

Digitalisierung und Telemedizin konsequent nutzen

Spezialisierung und erreichbare Versorgung müssen durch eine bessere digitale Vernetzung miteinander verbunden werden. Wir wollen telemedizinische Angebote ausbauen und die digitale Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und weiteren Einrichtungen stärken.

Die Kosten für notwendige digitale Infrastruktur, Cybersicherheit und telemedizinische Versorgung dürfen nicht von einzelnen Häusern aus knappen Fallpauschalen querfinanziert werden müssen. Sie sollen als Teil der monistischen Vergütung und mehrjähriger Versorgungsverträge planbar abgebildet werden.

Das Land soll die Umsetzung über verbindliche Qualitäts- und Interoperabilitätsvorgaben begleiten, deren Einhaltung transparent überprüfen und nur bei nachgewiesenem regionalem Versorgungsinteresse zeitlich befristete Anschubfinanzierung leisten.

Sunset-Frist: 5 Jahre

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