Deutschland ist Höchststeuerland. Die Steuer- und Abgabenlast ist so hoch, dass ein durchschnittlicher Single-Haushalt über die Hälfte seines Einkommens an den Staat abgeben muss. Die Junge Liberalen beobachten diese Tendenz mit großer Sorge und fordern eine entschiedene Trendwende. Die Steuerlast muss gesenkt werden. Ein substanzieller Teil der Belastung, fließt in die undurchsichtige Umverteilung der Steuermittel über den Gemeinschaftssteuertopf. Der Staat muss nicht nur die Steuern senken, sondern auch die Steuermittel möglichst effektiv einsetzen und nicht in aufgeblähten Bürokratieebenen versickern lassen. Daher fordern die Jungen Liberalen eine grundlegende Neuordnung des Steuerrechts von Bund, Ländern und Gemeinden.
Verteilungsgerangel zwischen Bund und Ländern stoppen – Gemeinschaftssteuern reformieren
Fast 75 Prozent des gesamten Steueraufkommens in der Bundesrepublik entfällt auf die so genannten Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge). Dieses umfassende Finanzvolumen wird nach der Erhebung über die örtlichen Finanzämter und der subsequenten Verlagerung auf einen Bundestopf wiederum umständlich an Bund, Länder und Gemeinden abgeführt. Durch diesen Bürokratieaufwand gehen wertvolle Produktivität und nicht zuletzt das Geld der Steuerzahler verloren. Ganz zu schweigen von der Zustimmungspflichtigkeit aller relevanten Steuervorhaben und dem daraus resultierenden Gerangel zwischen Bund und Ländern. Wir fordern daher eine Reform der Gemeinschaftssteuerordnung, um die Transparenz des Steuerwesens zu erhöhen und Steuerwettbewerb zu ermöglichen.
Einkommensteuer: Das System der Einkommensbesteuerung soll nach dem Vorbild der schweizerischen Einkommenssteuer reformiert werden. Die Einkommenssteuer soll sich künftig aus einem Steuertarif des Bundes (BESt) und einem Steuertarif der Länder (LESt) zusammensetzen. Die Tarife werden addiert. Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Einkommensteuer übt der Bundestag weiterhin mit Zustimmung des Bundesrates aus, wobei der BESt nicht zustimmungsbedürftig ist. Den LESt bestimmen die Länder eigenständig. Sie dürfen dabei den vom Bund festzulegenden Grundfreibetrag sowie andere bundesrechtlich begründete Freibeträge, Freigrenzen und Pauschbeträge nicht unterschreiten. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bleibt bundeseinheitlich; landesspezifische Abweichungen hiervon sind ausgeschlossen. Der Grundfreibetrag für jede Person soll unverzüglich auf 28.000 Euro angehoben werden und entsprechend der Inflationsentwicklung automatisch steigen.
An die Berechnungsgrundlage des Bundes für das zu versteuernde Einkommen und Vorschriften zur Verhinderung von Doppelbesteuerung sind sie gebunden. Der Bund erhält die Einnahmen aus dem BESt vollständig, die Länder die aus den LESt. Der BESt soll im Verhältnis zum jetzigen Anteil des Bundes am Gesamtaufkommen der Lohn- und Einkommenssteuer niedriger, aber mindestens aufkommensneutral, ausgestaltet werden und gilt bundesweit einheitlich. Der BESt wird von den Finanzämtern direkt an den Bund abgeführt. Den Bundesländern steht es frei, einen LESt zu erheben, ebenso wie die Gestaltung der Tarifstruktur, wobei sich diese auf die tarifliche Ausgestaltung beschränkt und keine eigenständigen steuerlichen Sondertatbestände begründen darf.
Der Art. 106 GG ist um eine Obergrenze der Steuer- und Abgabenlast von 50 Prozent (Halbteilungsgrundsatz) zu ergänzen. Die Gemeinden bekommen, entsprechend Art. 28 Abs. 2 GG, das Recht, einen Hebesatz auf den LESt zu erheben, der ebenfalls gedeckelt sein soll.
Das Ehegattensplitting ist eine wichtige Entlastung, um die Ehe gegenüber anderen Lebensentwürfen gleichzustellen. Gleichwohl erkennen wir an, dass der aktuelle Splittingtarif zu problematischen Nebeneffekten führt, die es insbesondere für Frauen unattraktiv macht nach der Geburt wieder in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Wir fordern daher eine Reform des Ehegattensplittings entsprechend Art. 6 GG, die insbesondere Familien mit Kindern und die Ehe steuerlich entlastet. Eine pauschale Abschaffung des Ehegattensplittings käme einer verfassungsrechtlich problematischen Steuererhöhung gleich und ist daher abzulehnen.
Körperschaftsteuer: Um den innerdeutschen Steuerwettbewerb zu ermöglichen und insbesondere strukturschwachen Regionen die Chance zu geben, lukrative Unternehmensansiedlungen zu realisieren, sollen die Länder künftig über die Höhe der Körperschaftssteuer (KSt) entscheiden, denen auch die Einnahmen zustehen sollen. Die bereits ausgeführten Bestimmungen zur LESt gelten für die KSt analog. Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer bleibt bundeseinheitlich; landesspezifische Abweichungen hiervon sind ausgeschlossen. Im Übrigen übt der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates weiter die Gesetzgebung aus und bestimmt insbesondere eine einheitliche Bemessungsgrundlage und Regeln zur Verhinderung von Doppelbesteuerung. Die Zuordnung des steuerpflichtigen Gewinns zu den Ländern erfolgt grundsätzlich nach dem Sitz der Geschäftsleitung; bei Unternehmen mit mehreren Standorten ist eine sachgerechte Aufteilung nach bundeseinheitlich festgelegten Kriterien vorzusehen. Die Gemeinden sollen analog zur Einkommensteuer ein gedeckeltes Hebesatzrecht auf die Körperschaftssteuer erhalten. Weiterhin soll zur Erreichung einer größeren Rechtsformneutralität bei Personen- und Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine ähnliche Steuer- und Abgabenbelastung des ausgeschütteten Gewinns erfolgen sowie, zumindest auf Antrag, eine ähnliche Belastung des thesaurierten Gewinnes.
Kapitalerträge: Kurzfristig setzen wir uns für eine spürbare Entlastung von privaten Anlegern ein. Der individuelle Sparerpauschbetrag soll unverzüglich auf 10.000 Euro angehoben werden. Ferner sprechen wir uns für die Wiedereinführung der bis 2009 geltenden Spekulationsfrist von zwölf Monaten aus, sodass private Veräußerungsgewinne nach Ablauf dieser Frist steuerfrei sind. Die Vorabpauschale soll ebenfalls sofort abgeschafft werden.
Im Zuge einer grundlegenden Reform des Einkommensteuersystems soll die Kapitalertragsteuer als eigenständige Steuer abgeschafft und Kapitalerträge vollständig in die Einkommensteuer integriert werden. Private Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen bleiben dabei grundsätzlich steuerfrei, sofern sie im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung erzielt werden. Dividenden und Zinsen unterliegen weiterhin der Einkommensteuer nach Maßgabe des jeweiligen Bundes- und Ländersteuertarifs. Zur Vermeidung von Missbrauch ist eine klare Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit bundeseinheitlich festzulegen.
Durch die Integration der Kapitalerträge in die Einkommensteuer und die bundeseinheitliche Bemessungsgrundlage wird die steuerliche Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften systematisch angenähert. Die bisherige doppelte Belastungswirkung der Kapitalertragsteuer entfällt, sodass die Gesamtbelastung von Gewinnen unabhängig von der Rechtsform transparenter, nachvollziehbarer und weitgehend neutral ausgestaltet werden kann.
Die bisherige Erhebung der Kapitalertragsteuer an der Quelle entfällt. Stattdessen erfolgt die Besteuerung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer. Zur Sicherstellung eines einfachen Vollzugs und einer vollständigen steuerlichen Erfassung sind bundeseinheitliche Mitteilungs- und Meldepflichten der Kreditinstitute vorzusehen. Auf diese Weise wird Steuerwettbewerb zwischen den Ländern ermöglicht, ohne die Erhebung durch zusätzliche Komplexität auf Ebene der Kreditinstitute zu belasten.
Um das Problem der Besteuerung ausländischer Kapitalerträge zu lösen, sollen ausländische Kapitalerträge künftig weiterhin als Quellensteuer über den Bund erhoben werden. Die Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik mit anderen Staaten sind entsprechend zu ergänzen und neue mit Staaten zu verfassen , die bisher noch kein solches Abkommen haben.
Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer (USt) ist durch die Mehrwertsteuergesetzgebung der Europäischen Union und die damit verbundenen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung als bundesweit einheitliche Steuer zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist es nur folgerichtig die USt künftig auch als reine Bundessteuer zu organisieren und sie als solche zu erheben. Das Verfahren des Umsatzsteuervorwegausgleichs entfällt. Um spürbare Entlastungen zu realisieren, sollen die EU-Untergrenzen für die reguläre und ermäßigte USt in Deutschland ausgeschöpft werden. Langfristig setzen sich die Jungen Liberalen für die Abschaffung der Mehrwertsteueruntergrenze der EU von 15 Prozent ein und fordern die Einführung eines niedrigen, einheitlichen Umsatzsteuersatzes in Deutschland.
Das Grundgesetz wird entsprechend angepasst. Grundsätzlich sollen alle neu-eingeführten Steuern einer Sunset-Klausel von 5 Jahren unterliegen.
Bundessteuern
Über die bereits genannten Bundessteuern hinausgehende Steuern lehnen wir ab. Vielmehr muss der intransparente Dschungel an unterschiedlichsten Arten von Kleinst- und Bagatellsteuern abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:
- Sämtlicher Lenkungssteuern wie der:
- Alkoholsteuer
- Alkopopsteuer
- Kaffeesteuer
- Schaumweinsteuer
- Tabaksteuer
- Zwischenerzeugnissteuer
- Kraftfahrzeugsteuer
- Luftverkehrssteuer
- Solidaritätszuschlag
Sowohl die Energie- als auch die Stromsteuer sind kurzfristig auf die Mindestmaße abzusenken, die nach EU-Richtlinien vorgegeben sind. Da Energieträger unterschiedlicher Art für wirtschaftliches Wachstum von herausragender Bedeutung sind, wollen wir die Europäische Vorgabe der Mindestbesteuerung für Energieträger abschaffen und den Verbrauch sodann ausschließlich der Umsatzbesteuerung unterziehen. Damit werden sowohl private Haushalte als auch kommerziellen Unternehmen deutlich entlastet und der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt gestärkt.
Die Versicherungssteuer soll beibehalten, jedoch konsequent vereinfacht und auf ein einheitliches, niedriges Niveau abgesenkt werden. Ziel ist es, die Steuerbelastung für Versicherungsnehmer spürbar zu reduzieren und gleichzeitig ein transparentes, wettbewerbsneutrales System mit minimalem Bürokratieaufwand zu schaffen. Die Besteuerung von Versicherungsleistungen soll sich dabei systematisch an der Umsatzbesteuerung orientieren, sodass Versicherungen gegenüber anderen Konsum- und Anlageformen weder privilegiert noch benachteiligt werden. Eine breite Bemessungsgrundlage bei gleichzeitig einheitlichem Steuersatz verhindert Verzerrungen und sorgt für eine konsistente steuerliche Behandlung. Ausnahme bleiben die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die weiterhin grundsätzlich von der Besteuerung ausgenommen sind. Darüber hinaus soll das Kernbrennstoffsteuergesetz gestrichen werden, da das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der assoziierten Steuer bereits 2017 für verfassungswidrig erklärt hat.
Landessteuern
Die Länder erhalten mit der Einführung der Landeseinkommenssteuer ein transparentes und effektives Mittel, um die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Darüber hinaus kommt ihnen der Ertrag aus der Körperschaftsteuer sowie aus den in die Einkommensteuer integrierten Kapitalerträgen zu. Somit werden zahlreiche Steuern der Länder hinfällig und können abgeschafft werden. Die Jungen Liberalen fordern daher die Abschaffung folgender Steuern:
- Biersteuer
- Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
- Feuerschutzsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
Der Verfassungsauftrag der Weimarer Reichsverfassung, der in Art. 140 GG festgehalten ist, muss umgesetzt werden. Die Entschädigungszahlungen an die Kirche müssen ein Ende haben. Weiterhin fordern wir die Abschaffung der Kirchensteuer. Ferner fordern wir die Abschaffung der Spielbankabgabe in allen Bundesländern sowie die endgültige Streichung der Vermögenssteuer, deren Erhebung gegenwärtig ausgesetzt ist.
Gemeindesteuern
Die Gemeinden bekommen mit dem gedeckelten Hebesatzrecht auf die Einkommens- und Körperschaftssteuern die Möglichkeit, einen gerechten und transparenten Steuerwettbewerb in Deutschland zu organisieren und gleichzeitig eine ausreichende Finanzierung der öffentlichen Haushalte zu gewährleisten. Daher wird die Erhebung der Gewerbesteuer und der Grundsteuer hinfällig und ist demnach abzuschaffen. In diesem Zusammenhang fordern die Jungen Liberalen folgerichtig die Abschaffung aller Bagatell- und Lenkungssteuern der Gemeinden wie zum Beispiel der:
- Getränkesteuer
- Hundesteuer
- Jagd- und Fischereisteuer
- Pferdesteuer
- Schankerlaubnissteuer
- Sex- bzw. Prostitutionssteuer
- Spielautomatensteuer
- Vergnügungssteuer
- Verpackungssteuer
- Werbesteuer
- Zweitwohnsitzsteuer
- Übernachtungs- bzw. Bettensteuer