26.04.2026

Privat vor Staat – auch bei der Krankenkasse

Ständig steigende Krankenkassenbeiträge kaschieren die marode Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen. Staatliche Umlagefinanzierung und Kontrolle der Bepreisung mögen gut gemeint sein; sie sind aber teuer und kosten jeden Tag Menschen das Leben, weil sie nicht die Versorgung erhalten, die sie brauchen. Deutschland hat im OECD-Vergleich beinahe die höchsten Kosten für das Gesundheitswesen bei einer immens gesteigerten Übersterblichkeit. Daher ist es notwendig, das System der Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland neu zu denken. Die schrittweise Liberalisierung des Gesundheitswesens soll eine höhere Qualität der Gesundheitsversorgung zu geringeren Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten, sodass jede Person die individuelle Leistung erhält, die sie benötigt.

Stabilisierung der GKV

Angesichts der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung sind kurzfristig Maßnahmen zur Stabilisierung erforderlich. Ziel muss es sein, Beitragserhöhungen zu verhindern und die Ausgabendynamik zu begrenzen. Hierzu sollen versicherungsfremde Leistungen vollständig aus der Beitragsfinanzierung herausgelöst und durch den Bund finanziert werden. Die Eigenverantwortung der Versicherten soll durch eine Ausweitung von Selbstbeteiligungen gestärkt werden. Zudem sollen ausschließlich evidenzbasierte Leistungen aus Beitragsmitteln finanziert werden. Nicht evidenzbasierte Leistungen sind aus dem Leistungskatalog zu streichen.  

Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Reduktion ineffizienter Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ergriffen werden. Hierzu zählen insbesondere die Einführung geeigneter Steuerungsinstrumente wie eine bürokratiearmePraxisgebühr sowie Regelungen zur Vermeidung nicht wahrgenommener Arzttermine. Ziel ist es, kurzfristig die Finanzierungsbasis zu stabilisieren, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Insgesamt muss mehr Wettbewerb zugelassen werden, indem die Angebote der GKV und PKV in Wettbewerb zueinander treten. Die Beitragsbemessungsgrenze für den Eintritt in die PKV wird abgeschafft. 

Ein freies und leistungsfähiges Gesundheitssystem

Mittelfristig soll das bestehende System der gesetzlichen Krankenversicherung durch ein vollständig wettbewerbliches System privater Krankenversicherungen ersetzt werden. Die gesetzlichen Kassen sollen dafür in private Trägerschaft überführt werden. An die Stelle des bisherigen Systems tritt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung nach Schweizer Vorbild, bei der alle Bürger frei zwischen privaten Versicherungsanbietern wählen können.

Alle Versicherer unterliegen einem einheitlichen Regelwerk für eine verpflichtende Grundversicherung. Alle darüber hinausgehenden staatlichen Eingriffe in die Preisbildung und Leistungssteuerung sind abzuschaffen. Jeder Anbieter ist verpflichtet, alle Versicherten unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen aufzunehmen. Zur Vermeidung von Risikoselektion wird ein umfassender Risikostrukturausgleichsfonds zwischen den Versicherern nach Schweizer Vorbild etabliert.

Die Finanzierung erfolgt künftig über einkommensunabhängige Prämien, die von den Versicherten direkt an die Anbieter gezahlt werden. Ein nicht dominanter, aber erheblicher Teil der Prämien soll sich anhand des individuell beeinflussbaren Verhaltens in Bezug auf die eigene Gesundheit bestimmen lassen. Ein sozialer Ausgleich erfolgt ausschließlich über das Steuersystem im Rahmen der negativen Einkommensteuer. Personen, die nicht in der Lage sind, die Versicherungsprämien eigenständig zu tragen, erhalten entsprechende Zuschüsse im Rahmen der negativen Einkommensteuer.

Drogenkonsum schadet Menschen nicht nur gesundheitlich, sondern belastet das gesamte Gesundheitswesen. Daher fordern wir:

Dass Drogenkonsum (wie beispielsweise der Konsum von Alkohol oder Tabak) über zweckgebundene Abgaben die entsprechenden Folgekosten für das Gesundheitssystem decken soll. Die Einnahmen dieser Abgaben sollen unmittelbar in die Prävention und Behandlung der Folgen des Drogenkonsums investiert werden. Die bestehenden Lenkungssteuern wie beispielsweise die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Alkoholsteuer, Kaffeesteuer und Tabaksteuer, sollen abgeschafft werden. Neue Lenkungssteuern wie beispielsweise die viel diskutierte Zuckersteuer lehnen wir ab.

Der Wettbewerb zwischen den Versicherern erfolgt über Prämienhöhe, Qualität der Versorgung sowie Vertragsgestaltung mit Leistungserbringern.
Versicherte sollen die Möglichkeit haben, gegen niedrigere Beiträge beispielsweise eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen, Hausarztmodelle oder Bonusprogramme bei geringer Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu nutzen. Ziel ist ein innovationsgetriebenes, effizientes Gesundheitssystem, das eine verlässliche Grundversorgung für alle gewährleistet.

Reform der Pflegeversicherung

Kurzfristig ist es erforderlich, die Ausgabendynamik zu begrenzen und die Finanzierungsstruktur zu stabilisieren. Hierzu sollen die Leistungen auf dem heutigen Niveau festgeschrieben und versicherungsfremde Leistungen vollständig aus der Beitragsfinanzierung herausgelöst werden. Zudem ist eine Rückkehr zum Teilleistungsprinzip erforderlich, um die Eigenverantwortung zu stärken und die langfristige Finanzierbarkeit zu sichern. Die Dynamik bei den Ausgaben, insbesondere im Bereich der stationären Pflege, soll reduziert werden. Gleichzeitig soll der Fokus stärker auf Prävention und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit gelegt werden.

Eine Rückkehr zur Eigenverantwortung – Kapitaldeckung auch für die Pflege

Die soziale Pflegeversicherung steht vor demselben demographischen Problem wie die gesetzliche Rentenversicherung. Auch hier braucht es eine Umstellung auf ein individuell passendes Modell der Kapitaldeckung. Daher soll infolge der kurzfristigen Reformen mittelfristig eine Ablösung der SPV stattfinden. Ziel ist es, dass die SPV vollständig durch ein individuelles Altersvorsorgedepot ersetzt wird, dass bereits für das liberale Modell der individuellen Aktienrente angewendet wird. Versicherungsnehmer sollen dabei wählen können, ob sie eine feste Zuweisung der Altersvorsorgebeiträge für Rentenzahlung und Pflegevorsorge wollen oder eine vollständige freie Auszahlung bevorzugen. Die Ablösung der SPV soll in Generationenkohorten stattfinden, sodass ältere Menschen die Leistungen der SPV sozial verträglich in Anspruch nehmen können, während für jüngere Kohorten schrittweise der Versicherungsbeitrag der SPV absinken soll und durch eine Steuerfinanzierung ersetzt werden soll.

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