Gründungszuschuss für Landärzte

Die JuLis RLP fordern, dass die Landesregierung einen Gründungszuschuss für Landärzte ins Leben ruft. Die Ärzte sollen, wenn sie sich in ländlichen Räumen niederlassen und dort selbständig eine Praxis eröffnen oder übernehmen, eine staatliche Prämie erhalten. Diese Prämie müssen sie nicht zurückzahlen, wenn sie mindestens 10 Jahre in ihrer Region als Arzt tätig bleiben. Verlassen die Ärzte den ländlichen Raum vor dem Ablauf von 10 Jahren, soll eine individuelle Prüfung über eine Rückerstattung der Prämie geprüft werden. Die Höhe der Prämie soll sich anhand bestimmter Parameter nach dem ortsspezifischen Bedarf und dem fachspezifischen Aufwand der Arztpraxis ermitteln lassen. Voraussetzung für die Auszahlung der Prämie ist zudem, dass die Ärzte über eine kassenärztliche Zulassung verfügen, sie gewisse Mindestöffnungszeiten einhalten und sie in bestimmtem Maße an den für ihren Medizinbereich eingerichteten Notdiensten mitwirken. 

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