13.09.2025

Wir sind die Meinungsfreiheit-Ultras!

Die Jungen Liberalen stehen für eine offene, pluralistische Gesellschaft, in der Meinungsfreiheit nicht nur ein Grundrecht, sondern eine gelebte Haltung ist. Doch in einer Zeit, in der Debattenkultur zunehmend von Polarisierung, Cancel Culture und staatlicher Regulierung bedroht wird, müssen wir uns klar positionieren: Wir sind die Meinungsfreiheits-Ultras!

Meinungsfreiheit ist kein Verhandlungsgegenstand, sie ist die Grundlage jeder demokratischen Auseinandersetzung. Sie schützt nicht nur beliebte, sondern gerade auch unbequeme, provokante und Minderheitenmeinungen. Als Liberale verteidigen wir dieses Recht kompromisslos. Wir sind gegen staatliche Zensur, gegen gesellschaftliche Ausgrenzung und gegen jeden Versuch, den öffentlichen Diskurs einzuengen.

Streichung der härtesten Meinungsstraftatbestände

Wir setzen uns dafür ein, dass Kritik und abweichende Meinungen nicht kriminalisiert werden, sondern in einer offenen und pluralistischen Gesellschaft diskutiert werden können.

Deshalb fordern wir die Streichung von Paragraphen, die Äußerungen gegen bestimmte Gruppen besonders einschränken, wie:

  • § 104 StGB (Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten)
  • § 166-167 StGB (Blasphemieparagraph)
  • § 188 StGB (Politikerbeleidigung)

Wir fordern außerdem eine Reform von § 131 StGB (Gewaltdarstellungen), damit sich die Strafbarkeit von Gewaltdarstellungen auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen beschränkt. Solche Inhalte sollten veröffentlicht werden dürfen, solange sie nicht gezielt Minderjährigen angeboten oder zugänglich gemacht werden.

Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern sind Beleidigungen in Deutschland gemäß § 185 StGB strafbar. Wir betrachten diesen Eingriff in die Meinungsfreiheit wegen geringfügiger Beleidigungen vor allem im privaten Umfeld als unverhältnismäßig. Deshalb fordern wir die Einführung einer Erheblichkeitsschwelle von Beleidigungen. Es sollen künftig nur schwere, öffentliche oder systematisch begangene Beleidigungen unter Strafe stehen.

Volksverhetzung im Spannungsfeld einer offenen Gesellschaft

Der § 130 StGB ist eine deutsche Besonderheit. Seine Einführung im Jahre 1959 infolge der Kölner Synagogenschmiererei und seine subsequenten Verschärfungen, wie die Einführung der Strafbarkeit der Holocaustleugnung im Jahre 1994 oder des allgemeinen Leugnungsverbots von Genoziden durch die Nachschärfung 2015, waren historischen nachvollziehbar und stets politisch gewollt. Es ist klar, dass die Strafbarkeit einer bestimmten Äußerung unter liberalismustheoretischen Gesichtspunkten stets kritisch ist.

Trotz der Verschärfung des §130 StGB, lässt sich ein Anstieg in rechtsextremen und explizit nationalsozialistischem, bzw. antisemitischen Gedankengut klar feststellen. Dieser Anstieg verlief proportional zu Verschärfung des Strafrechtes. Daher sind ein breiter gesellschaftlicher Diskurs und tiefgehende Aufarbeitung besonders im Bereich der Bildung essenziell. Nötig ist ein tiefes historisches Verständnis der Wurzeln der NS-Ideologie und der historischen Tatsachen. Es hat sich herausgestellt, dass der § 130 StGB in diesem Kontext drei Problemfelder öffnet. Kein überzeugter Nationalsozialist oder Antisemit wird durch die Strafbarkeit derartiger Äußerungsdelikte in das demokratische Spektrum geholt; die Strafbarkeit erlaubt es tiefe freiheitlich-demokratische Überzeugungen durch reflexhafte Empörung zu ersetzen; und das Verbot übt insbesondere auf junge Menschen den Reiz der Grenzüberschreitung aus.

Dennoch halten wir diese punktuelle Einschränkung der Meinungsfreiheit vor dem Hintergrund der deutschen historischen Erfahrung für legitim und weiterhin notwendig. Der Anstieg von antisemitischen Straftaten, insbesondere in den Deliktfeldern des Rechtsextremismus und des Islamismus, bedarf die Beibehaltung strafrechtlicher Konsequenzen.

Weiterhin soll die Auseinandersetzung und Begegnung mit NS-Gedankengut fester Teil der Lehrerausbildung sein. Darüber hinaus sollen Gedenkstättenbesuche für Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schullaufbahn durchgeführt werden. Die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft soll mit dem erzieherischen Ziel einer freiheitlich-demokratischen Gesinnung verbunden sein.

Anonymität im Netz garantieren

Das Internet ist als Plattform offen für alle Arten von Meinungen und Äußerungen. Entsprechend mehren sich die Rufe nach Regulierungen, um die Meinungsfreiheit im Internet einzuschränken. Diese Entwicklung sehen wir kritisch, weshalb wir fordern:

Verbot der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung

Die pauschale Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Wir fordern ein klares Verbot dieser Praxis.

Ablehnung von „Chatkontrolle“ und Massenüberwachung

Die geplante EU-Chatkontrolle bedeutet eine pauschale Überwachung privater Kommunikation ohne konkreten Verdacht und widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wir lehnen solche Maßnahmen ab und fordern den Schutz der Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Streichung der Uploadfilter-Gesetze

Diese Gesetze machen aus privaten Plattformen Richter über „zulässige“ Meinungen und führen zu präventiver Selbstzensur. Wir fordern ihre Abschaffung und den Ersatz durch gezielte rechtsstaatliche Maßnahmen, die nur bei konkreten Rechtsverstößen greifen.

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