Bubatz legal? Liberal!

Nach jahrelangen Debatten, welche unter anderem von den vergangenen Drogenbeauftragten der Bundesregierung mal mehr oder weniger ernsthaft geführt worden sind, brachte der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition den Durchbruch: „Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ wird kommen. Dies stellt einen Meilenstein für die deutsche Gesundheits- und Drogenpolitik dar. Es gilt diesen Wandel von Anfang an so freiheitlich zu gestalten wie möglich. Hierbei sind Aspekte des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Um auch im Vorfeld der Freigabe von Cannabis die negativen Folgen der Prohibition für Konsumenten und die Gesellschaft abzudämpfen, fordern die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz folgende Sofortmaßnahmen:

Stopp der Verfolgung von Konsumenten

Angesichts der bevorstehenden Freigabe von Cannabis ist die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-Konsumdelikten einzustellen. Die Strafverfolgung erzeugt auf Seiten der Konsumenten unnötiges Leid und der Gesellschaft unnötige Kosten sowie eine überforderte Strafrechtspflege. In allen laufenden Verfahren käme nämlich das strafrechtliche “Meistbegünstigungsprinzip” zum Tragen, der verhindern soll, dass Tä ter noch aus einem Tatbestand verurteilt werden, den der Gesetzgeber selbst nicht mehr für angemessen erachtet.

 

Freie Fahrt für nüchterne

Bürger Der bisherige Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum dient nicht der Verkehrssicherheit, sondern sanktioniert nüchterne Konsumenten. Laut dem deutschen Verkehrsgerichtstag ist der aktuelle Grenzwert „so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt“. Es bedarf schnellstmöglich einer angemessenen und wissenschaftlich begründeten Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr. Entzogene Führerscheine aufgrund der Überschreitung des bisher geltenden THC-Grenzwertes sind zurückzugeben, wenn der Wert unterhalb des neu definierten Grenzwertes lag.

Um diese umzusetzen muss das zuständige Ministerium § 14 der Fahrerlaubnisverordnung modifizieren und neben Alkohol diese THC-Grenzwerte im § 24a StVG festschreiben.

Eine Legalisierung, die ihrem Wortsinn und Zielen gerecht wird, muss den Umgang mit Cannabis grundsätzlich freigeben. Einschränkungen sind nur im Sinne des Jugend- und Verbraucherschutzes vorzunehmen. Hierbei sind folgende Aspekte im Sinne einer liberalen Drogenpolitik zu beachten:

Versandhandel legalisieren.

Um den Schwarzmarkt auch im ländlichen Raum zum Erliegen zu bringen soll der Versandhandel mit Cannabisprodukten unter Auflagen zum Jugendschutz ermöglicht werden. Cafébetrieb erlauben Der Konsum in Räumen der Verkaufsstellen sowie in anderen gastronomischen Betrieben sollte nach niederländischem Vorbild möglich sein.

Wir sind uns bewusst, dass durch eine schlechte Legalisierung der Schwarzmarkt gestärkt werden könnte. Wir gehen aber davon aus, dass eine umfassende und damit sinnvolle Legalisierung, den Schwarzmarkt langfristig überflüssig machen wird. Daher sehen wir unter der Annahme einer in diesem Sinne erfolgreichen Legalisierung keinen Bedarf für Eigenbedarfs- und Eigenanbaugrenzen.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz lehnen Mengenbegrenzungen pro Verkaufsvorgang und für den Besitz ab. Die damit einhergehende Kriminalisierung ist mit den Zielen einer Legalisierung nicht vereinbar und stellen eine Ungleichbehandlung zu anderen schädlichen Substanzen wie Alkohol oder bedenklicher Arzneimittel dar. Zum Schutze der Jugend sind entsprechende Regelungen wie bei Alkohol und Tabak, mit eventuellen Anpassungen in Bezug auf Cannabis, anzuwenden. Des Weiteren sollte die Gründung nicht kommerzieller Anbau-Gemeinschaftenermöglicht werden. Im Gegenzug dürfen diesen Freiheiten nicht der Umgehung der Regelungen des lizenzierten Fachhandels dienen. Dies ist entsprechend zu ahnden.

Unnötig strenge Vorschriften zum Umgang mit Cannabis im Wirtschaftsverkehr Gesonderte Aufbewahrungspflichten für Unternehmen die über allgemeine Sicherheitsstandards hinausgehen sind nicht erforderlich, da Unternehmen ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Schutz ihrer Ware haben. Zudem stellt eine solche Pflicht eine nicht sachlich begründete Ungleichbehandlung gegenüber den Aufbewahrungsvorschriften von Alkohol und Tabak dar.

Des Weiteren darf es keine Berufsverbote sowie Beschäftigungsverbote im Fachhandel für (vor)bestrafte Cannabis-Konsumenten geben. Wenn zukünftig der Umgang mit Cannabis zukünftig staatlicherseits als nicht mehr geächtet betrachtet wird, muss sich die Frage gestellt werden, wie das Ende der Prohibition sich auf Altfälle auswirkt. Urteile wegen Taten fortgelten zu lassen, die als nicht mehr strafwürdig erachtet werden, ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten fragwürdig.

Deshalb fordern wir Amnestie für Konsumenten.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz fordern Amnestie für Menschen, die aufgrund von gewaltfreien Cannabis-Delikten verfolgt und bestraft worden sind. Hierbei ausgenommen sind Taten die auch nach der Legalisierung für strafwürdig erachtet werden. Etwaige behördliche Einträge sind zu löschen.

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