26.06.2023

Die Jugend mobil machen!

Das Mindestalter für die Begleitpersonen beim Begleiteten Fahren 17 (BF17) von 30 Jahren abgeschafft wird.
Jede Person, die seit Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 5 Jahre ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und keinen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg besitzt, soll berechtigt sein, als Begleitperson zu fungieren.

Weitere Beschlüsse

13.09.2025

Liberale Klimapolitik in Rheinland-Pfalz

Klimaneutralität 2045 – mit klarer Linie und internationaler Verantwortung Wir bekennen uns zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Eine...
13.09.2025

Entbürokratisierung der Bundeswehrbeschaffung

Wer bereit ist, unsere Demokratie und unser Land im Ernstfall mit seinem Leben zu verteidigen, verdient die beste Ausrüstung und...
13.09.2025

Die Bundeswehr noch attraktiver machen

Kasernen modernisieren – Lebensqualität für Soldatinnen und Soldaten verbessern Die Unterbringung von Soldatinnen und Soldaten ist nicht nur eine Frage...