Kein Judenhass in Rheinland-Pfalz

“Kein Judenhass in Rheinland-Pfalz – Antisemitismus umfassend bekämpfen 

 

Wir JuLis Rheinland-Pfalz verurteilen jede Form des Antisemitismus. Deutschland trägt vor dem Hintergrund seiner Geschichte, der Vertreibung und millionenfachen Ermordung europäischer Juden, eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antisemitismus. Wir sind dankbar, dass es nach dem Holocaust wieder jüdische Gemeinden in unserem Bundesland gibt. Dieses wollen wir schützen, denn es bereichert unsere Gesellschaft. Parteien, Vereinen, andere zivilgesellschaftliche Gruppierungen haben eine besondere Verantwortung deutlich zu machen, dass auch in ihren Reihen kein Platz für Antisemitismus ist. Eine Vielzahl der Antisemitismusvorfälle hat ihren Ursprung im rechtsextremen Spektrum. Deshalb müssen wir unseren Kampf auch gegen „Rechts“ verstärken. Antisemitismus hat in Rheinland-Pfalz keinen Platz.  

Deshalb fordern wir:  

 

  • das zivilgesellschaftliche Engagement weiterhin umfassend zu fördern. Die Antisemitismusprävention muss in der politischen und kulturellen Bildung eine wichtige Rolle einnehmen. Für solche Initiativen, die sich dem Kampf gegen Antisemitismus verpflichtet haben, müssen wir Planungssicherheit gewährleisten, 

 

  • Gedenkstätten zu fördern, zu pflegen sowie ihren Bestand zu sichern. Außerdem halten wir es für wichtig, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine Gedenkstätte im Rahmen der Schullaufbahn besucht hat.  

 

  • die Einrichtung eines Schulaustauschprogrammes zwischen deutschen und israelischen Schulen, das vom Land Rheinland-Pfalz finanziert wird.  

 

  • Lehrer und Erzieher für Antisemitismus zu sensibilisieren und zu schulen, um bereits früh Präventivmaßnahmen einzuleiten. Dies soll im Rahmen der Aus- und Weiterbildung geschehen. Die didaktischen und pädagogischen Bildungsinhalte müssen auf die gesellschaftlichen Herausforderungen der Zeit eingestellt werden um Lehrer für eine Mediation und Sanktion der Schüler, Auszubildenden und Kinder bei antisemitischen-, sexistischen- oder rassistischen oder anderen menschenverachtenden Entgleisungen vorzubereiten. 

 

  • die Möglichkeiten des Straf- und Versammlungsrechts auszuschöpfen, um entschieden und wirksam gegen das öffentliche Verbrennen der israelischen Flagge oder anderer Symbole des israelischen Staates und antisemitische Ausschreitungen im Rahmen von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen vorzugehen, 

 

  • dass die Möglichkeiten des § 54 Abs. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz von der Landesregierung in Rheinland-Pfalz konsequent genutzt werden, um Ausländer des Landes zu verweisen, die zu antisemitischem Hass aufrufen, 
  • dass antisemitische Straftaten im Verfassungsschutzbericht wieder explizit ausgewiesen werden, 

 

  • den Austausch über und die Abstimmung von Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung und -prävention Bundesländer übergreifend weiter zu verbessern.”