Klare Hochwasserschutzmaßnahmen für Rheinland-Pfalz

Die Jungen Liberalen fordern eine umfangreiche Beschlusslage zum Schutz und Prävention für weitere Hochwasserereignisse:

  1. Schulexkursionen und Schulungen von Schülern und Lehrkräften, um über die naturwissenschaftlichen Abfolgen zu informieren. Dabei soll insbesondere auf die Gefahren von schnell steigenden Wasserspiegeln eingegangen werden, wie man sich gegen Wassereinbruch schützt und welches Verhalten im Falle einer Evakuierung an den Tag gelegt werden sollte.
  2. Für Evakuierungen sollen klar gekennzeichnete Sammelorte in jedem Ort verfügbar sein, welche für Rettungskräfte leicht zugänglich sind. Von dort aus können Personentransporte aus dem Gefahrengebiet heraus stattfinden. Hierzu muss eine Strategie erarbeitet werden, sodass im Krisenfall eine ausreichende Anzahl an Fahrzeugen für den Abtransport zur Verfügung steht. Hierbei sollen auch örtliche Bus- und gegebenenfalls Bahnunternehmen hinzugezogen werden. Die helfenden Unternehmen sollen eine vertragliche Vereinbarung zur Evakuierung mit dem Land treffen und für ihren Hilfseinsatz fair entlohnt werden.
  3. Das Technische Hilfswerk, sowie örtliche Feuerwehren sollen Unterstützung von Land und Bund erhalten, um die technische Ausstattung auszubauen. Dies beinhaltet beispielsweise Equipment wie Schlauchboote, Notstrom-Generatoren oder Funkgeräte.
  4. Die Infrastruktur in gefährdeten Gebieten muss den Umständen entsprechend ausgebaut werden. Bahntrassen müssen unwetterresistent ausgebaut, Fluchtstraßen explizit ausgewiesen und gegen Hochwasser geschützt werden. Mobilfunk, sowie Rettungsfunk müssen lückenlos und gegen überlastungssicher ausgebaut werden. Knotenpunkte im Energie- oder Mobilfunknetz sollten aus gefährdeten Gebieten heraus verlagert werden.
  5. Rettungskräfte, Feuerwehren, Bundeswehr und kommunale Mandatsträger sollten sich auf einheitliche Kommunikationshierarchien einigen. Etwaige Einsatzzentralen sollen jederzeit einsatzbereit und erreichbar sein.
  6. Das Errichten neuer Gebäude in unmittelbarer Nähe zum Wasser sollte reduziert werden. Ausgewiesene Gefahrenzonen sollten gemieden werden.
  7. Bürokratische Hürden bei Unwetterschäden gehören umgehend abgeschafft. Ein Neubau eines Gebäudes an einem anderen Standort außerhalb des Gefahrenbereichs sollte von der Versicherung genauso übernommen werden, wie ein Neubau am vorherigen Standort. Für außerplanmäßig anfallende Kosten, wie beispielsweise Straßenausbaubeiträge für eine durch Unwetter zerstörte Straße, sollten durch eine Härtefallregelung geschützt werden.
  8. Eine Einheitsprämie für eine verpflichtende Elementarversicherung lehnen wir ab. Es braucht einen Anreiz, um den Bau von Gebäuden in besonders gefährdeten Gebieten zu vermeiden. Hierfür sind Prämien, die vom jeweiligen Risiko am Standort abhängen ein geeignetes Mittel.

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