Wir sind als Liberale davon überzeugt, dass Leistung sich lohnen muss. Wir glauben an die Schaffenskraft und die Eigenverantwortung des Individuums. Die Möglichkeit freiwillig zum gegenseitigen Vorteil zu handeln, ist somit Grundlage der spontanen Ordnung, die unsere Marktwirtschaft konstituiert. Arbeit ist ein integraler Bestandteil der Lebenszeit jedes Menschen und jede Einschränkung oder Besteuerung dieses wirtschaftlichen Lebensbereiches, ist eine Einschränkung individueller Freiheit. Es gehört auch zur Eigenverantwortung des Individuums, seinen Mitmenschen, die in Notsituationen geraten, zu helfen. In den Fällen, wo private Initiative scheitert, braucht es einen Staat, der eine Grundsicherung garantiert, aber nicht individuelle Anreize zur Leistung und zur Hilfsbereitschaft einschränkt. Das ist ein Staat und eine Gesellschaft, die Menschenwürde achtet.
Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Menschen möglichst rasch wieder eine Beschäftigung finden, sofern sie Transferleistungen beziehen, und somit aktiv am Arbeitsleben teilnehmen können. Das bedeutet, dass sich Arbeit immer mehr lohnen muss als das Beziehen von Sozialleistungen. Die Bürgergeldreformen werden unserem liberalen Anspruch der Leistungsgerechtigkeit nicht gerecht und daher sehen wir Handlungsbedarf, um die arbeitende Bevölkerung zu entlasten und gleichzeitig einen aktivierenden Sozialstaat zu gestalten, der Anreize für Beschäftigung setzt.
Sofortmaßnahmen zur Verschlankung des Sozialstaates
Die gesetzlich vorgegebenen Erhöhungen des Bürgergeldes verringern den Abstand zwischen der Summe an beziehbaren Sozialleistungen und Netto-Erwerbseinkommen von Geringverdienern, wodurch Leistung sich insgesamt weniger lohnt. Das ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch nicht vermittelbar. Wir brauchen stärkere Anreize, um Menschen in Erwerbsarbeit zu bringen.
Daher fordern wir folgende Maßnahmen:
- Das Steuer- und Sozialhilferecht muss dem verfassungsrechtlich verankertem Lohnabstandsgebot vollumfänglich Rechnung tragen. Dies ist derzeit nicht gegeben. Dafür muss der gesetzliche Rahmen und die damit verbundenen Berechnungsmethoden der Ermittlung des Anspruchsumfangs unverzüglich angepasst werden. Dabei darf eine Erhöhung des Mindestlohns keinesfalls Vehikel für die Einhaltung des Lohnabstandsgebots sein.
- Die Sanktionsmechanismen müssen konsequent ausgeschöpft werden. Sofern Menschen vorsätzlich Arbeitslosigkeit herbeiführen, um Bürgergeld zu beziehen, sollen unter anderem Sperren des ALG-I und Leistungsminderungen im Sozialgesetzbuch II konsequent angewendet werden. Die Zusammenarbeit zwischen den Sozialbehörden und dem Zoll soll intensiviert werden, damit Sozialbetrug besser verfolgt werden kann. Die aktuelle Sanktionsregelung bedarf einer Anpassung. Die Sanktionstatbestände sollen beibehalten werden. Allerdings sollte die Stufenregelung vereinfacht werden. Es sollten bei Pflichtverletzungen stets sofort 30 Prozent der Regelleistungen gekürzt werden. Der Zeitraum soll auf 6 Monate erweitert werden. Auch sollte es möglich sein
- bei eintretender Mitwirkung während des Sanktionszeitraums die Sanktion rückwirkend wieder aufzuheben. Die Sanktionierung von Totalverweigerern sollte beibehalten werden.
- Menschen, die arbeitsfähig sind, keiner Erwerbsarbeit nachgehen und Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur sowie Vermittlungsangebote ablehnen, sind offensichtlich nicht bedürftig. Jedem steht es frei in Deutschland zu arbeiten oder nicht zu arbeiten, aber aus Art. 1 GG leitet sich kein Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen ab.
- Die Regeln der Zumutbarkeit von Arbeit in §10 SGB II sollen angepasst werden. Gründe für die Ablehnung eines Jobangebots der Bundesagentur für Arbeit müssen beschränkt werden. Dazu zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Ablehnungen z.B. wegen eines “sittenwidrigen Gehalts”. Weiterhin soll §10 Abs. Nr. 3 dahingehend angepasst werden, dass die Unzumutbarkeit nur noch bei Kindern unter einem Jahr bestehen bleibt, was mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind einhergeht.
- Zwei Drittel aller Langzeitarbeitslosen sind ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Während der Ausbildungsmarkt mit seinem dualen System ein Erfolgsmodell ist, leidet der Weiterbildungsmarkt an großer Innovationsfeindlichkeit. Im Regelfall müssen Arbeitslose in Vollzeit eine Weiterbildung durchlaufen, um erst im Anschluss wieder in Arbeit vermittelt zu werden. Teilqualifizierungen und duale Weiterbildungssysteme sollten eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Sprachförderung in Integrationskursen.
Ein neues Bürgergeld für Leistungsgerechtigkeit
Das bürokratische System in der Grundsicherung muss vereinfacht werden. Daher fordern die Jungen Liberalen mittelfristig die Reform des Bürgergeldes in ein aktivierendes Sozialstaatsmodell. Das bedeutet die Zusammenlegung aller steuerfinanzierten Transferleistungen in ein System der neuen Grundsicherung, dass aus drei Säulen bestehen soll.
Säule 1: Negative Einkommensteuer
Das Bürgergeld soll nach dem Prinzip der negativen Einkommensbesteuerung strukturiert werden und damit die Regelbedarfe für Erwachsene und Minderjährige, sowie das Kindergeld und den Kinderzuschlag dauerhaft ersetzen. Je verdientem Euro sinkt die negative Einkommensteuer linear so ab, dass sich Mehrarbeit stets lohnt. Erst ab einem Erwerbseinkommen von 25.000 Euro fällt “positive” Einkommensteuer an. Der Einkommensteuerfreibetrag und der Einkommensteuertarif soll an die kalte Progression, also insbesondere Inflations- und nominale Einkommensentwicklung, angepasst und aneinander gekoppelt werden.
Alle Leistungen, die Minderjährige betreffen (Regelbedarf, Kinderzuschlag, Kindergeld usw.), werden in den Kinderfreibetrag überführt, der mit dem individuellen Grundfreibetrag addiert wird und substanziell angehoben werden soll. Dadurch ergibt sich eine Entlastungwirkung sowohl für Alle, die Mittel der negativen Einkommensteuer beziehen und durch die Verschiebung der Progression ebenfalls für Alle, die zu versteuernde Einkommen erwirtschaften.
Personen, die sich in Qualifizierungsmaßnahmen befinden, die durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden, gelten im neuen dualen Qualifizierungsmodell als berufstätig. Die negative Einkommensteuer finanziert in diesem Fall eine Lohnausgleichspauschale für den Betrieb, in einer angemessenen Höhe.
Säule 2: Wohnkostenpauschale
Die pauschale Übernahme der Kosten der Unterkunft im Bürgergeld führt zu problematischen Fehlallokationen, gerade in einem angespannten Mietenmarkt. Daher sollen das Wohngeld und der Wohnkostenzuschuss des Bürgergeldes zusammengelegt und in Form einer Pauschale ausgezahlt werden. Die Pauschale soll sich am Durchschnitt des günstigsten Drittels der Mietpreise der jeweiligen Region orientieren. Die Einkommensgrenzen für die Wohnkostenpauschale sollen gesenkt werden, sodass lediglich Bedürftige diese Leistung in Anspruch nehmen können.
Säule 3: Grundsicherung
Für alle bedürftigen Menschen, die sich weder in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit noch in Erwerbsarbeit befinden, wird die Grundsicherung ausgezahlt, sofern sie nicht erwerbsfähig sind. Diese orientiert sich an den aktuellen Regelbedarfsstufen, für das Existenzminimum einer Person. Pro Kind werden entsprechend der aktuellen Regelbedarfsstufen für Minderjährige Pauschalen gezahlt. Sofern Personen grundsätzlich erwerbsfähig sind, muss der Gesetzgeber seinen verfassungsgemäßen Spielraum ausnutzen können, um Leistungen auch vollständig zu entziehen. Wer arbeiten kann, aber nicht arbeiten will, darf keine finanzielle Unterstützung des Steuerzahlers erwarten.
Durch diese Maßnahmen kann eine umfassende Entbürokratisierung der Sozialverwaltung durchgeführt werden. Finanzämter, Familienkassen, Wohngeldstellen und alle weiteren Ämter der Sozialverwaltung sollen administrativ zusammengeführt und umfassend digitalisiert und automatisiert werden. Der Personalbestand der Sozialverwaltung soll dadurch auch deutlich verringert werden. Die aktive Arbeitsmarktförderung, z.B. in Form von Berufsberatung, Qualifizierung und Arbeitsvermittlung bleibt bestehen.