Validität der Studierendenauswahlverfahren erhöhen – gerechter und ökonomischer Zugang zu stark nachgefragten Studienfächern

Im Dezember 2017 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das bisherige Auswahlverfahren zur Zulassung in Medizinische Studiengänge zum Teil verfassungswidrig und neu zu gestalten sei. Die Studienplatzvergabe muss verbindlich Studierfähigkeitstests verwenden und diese Testverfahren müssen strukturiert und standardisiert sein. Diese Vorgaben wurden von den Bundesländern im „Staatsvertrag über die Hochschulzulassung“ umgesetzt, der die Studierendenauswahl ab dem Jahr 2020 regelt und zudem eine Qualitätssicherung der Auswahlkriterien vorgibt sowie Signalwirkung auch für andere stark nachgefragte Studiengänge besitzt. In der Medizin und Psychologie existieren Infrastrukturen und Initiativen, die bestehende Testverfahren evaluieren und weiterentwickeln und die Neugestaltung der Studierendenauswahl wissenschaftlich begleiten.

Zur Umsetzung schließen sich derweil Vertreter der Fächer Medizin (Heidelberg, Hamburg) und Psychologie (DGPs) zusammen, um Infrastrukturen zur Entwicklung, Durchführung, Auswertung und Qualitätssicherung bundesweiter Studierendenauswahlverfahren gemeinsam auszubauen. Erste Schritte wurden sowohl national als auch besonders in Baden-Württemberg bereits unternommen.

Deshalb fordern wir:

  • Es sollen dauerhafte Strukturen etabliert werden, die bundesweit und fächerübergreifend einsetzbare Auswahlverfahren zum Einsatz bringen und deren Qualität laufend sicherstellen.
  • Zur Sicherung der bisher erreichten Fortschritte sollen die Projekte in der aktuellen und nächsten Legislaturperiode in eine stabile Struktur überführt und sukzessive ausgebaut werden.
  • Auch Rheinland-Pfalz soll sich zunehmend an der o.g. Kooperation beteiligen und landesweit die Pilotierung möglicher Verfahren ermöglichen.