Wir Junge Liberalen setzen uns für eine schlanke Verwaltung ein, die es Unternehmern
im Gastgewerbe in unserem Land leicht macht. Übermäßige Bürokratie,
Doppelzuständigkeiten und Überregulierung dürfen keinen Platz haben. Staatliche
Eingriffe sollten kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.
Das Gastgewerbe ist ein zentraler Wirtschaftszweig und prägt das Stadtbild vieler
rheinland-pfälzischer Städte maßgeblich. Wir möchten diese Unternehmer entlasten und
fordern daher:
- Abschaffung der Erlaubnispflicht
Wir Junge Liberale fordern eine Abschaffung der Erlaubnispflicht (sog.
Ausschankerlaubnis) für Gastwirtschaften auch bei Alkoholausschank. In Zukunft soll
eine einfache Anzeige sechs Wochen vor Betriebsbeginn reichen, in welcher der
Gastwirt die gesetzlichen Anforderungen nachweist. Behörden können dadurch innerhalb
der Frist noch eingreifen und die Betriebsaufnahme untersagen. Nach Ablauf der
sechswöchigen Frist soll eine Genehmigungsfiktion gelten. Gastwirtschaften werden
damit den übrigen Gewerbebetrieben gleichgestellt und somit die bürokratische
Belastung eines Erlaubnisverfahrens genommen.
- Doppelzuständigkeiten abschaffen
Gastwirte müssen die Einhaltung der Gesetzeslage gegenüber einer Vielzahl an
verschiedenen Behörden rechtfertigen. Wir Junge Liberale stehen für eine schlanke
Verwaltung, in welcher klare Zuständigkeiten bestehen. Die Regelungen der
Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten von Gasträumen soll in Zukunft aus der
GastVO herausgelöst werden und ausschließlich durch die Landesbauordnung geregelt
werden. So können Doppelzuständigkeiten vermieden werden.
- Baugenehmigungsfreiheit für Außengastronomie
Unsere Städte leben von der Außengastronomie. Wirtschaftsgärten sind als bauliche
Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Durch Verwaltungspraxis hat sich
mancherorts eine Genehmigungsfreiheit von kleinen Wirtschaftsgärten etabliert.
Das führt dazu, dass durch die hohe bürokratische Belastung viele Betriebe diese
Grenzwerte aus der Verwaltungspraxis nicht überschreiten.
Wir fordern die Landesbauordnung demensprechend anzupassen, dass Wirtschaftsgärten
bis zu einer Fläche von 120m2 genehmigungsfrei werden, um eine klare Regelung zu
schaffen, auf die sich Gastwirte verlassen können.
- Außengastronomie bürokratiefrei bis 24 Uhr
Wir fordern Gastwirten zu ermöglichen ihre Außengastronomieflächen bis 24 Uhr statt
23 Uhr bewirtschaften zu können.
Darüber hinaus möchten wird das in § 4 LImSchG niedergelegte Regel-Ausnahme-
Verhältnis umzukehren. In Zukunft soll jeder gastronomische Betrieb seinen
Außenbereich bis 24 Uhr betreiben können, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu
müssen. Der Gemeinde soll zum Schutz der Nachtruhe die Möglichkeit bestehen bleiben
in begründeten Einzelfällen eine Öffnung individueller Betriebe über 22 Uhr hinaus zu
verbieten.
- Straußwirtschaften stärken
Gerade in Rheinland-Pfalz schätzen wir es, gute, lokale Speisen mit einem Wein in
entspannter Atmosphäre zu genießen. Daher möchten wir es auch Straußwirtschaften
erlauben, sich nicht auf “einfach zubereitete Speisen” beschränken zu müssen.
- Rauchen unabhängig der Raumgröße
Raucherkneipen und Shishabars sind längst Teil der rheinland-pfälzischen Städte. Wir
wollen die Höchstbegrenzung von 75 m2 in § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes
abschaffen, um es auch größeren Gastronomiebetrieben zu ermöglichen seine
Räumlichkeiten zum Rauchen freizugeben.
- Tanzverbot an stillen Feiertagen abschaffen
Ein Tanzverbot zum Schutz der guten Sitten ist schlicht nichtmehr zeitgemäß.
Letztendlich sollte es in der Entscheidung jedes Einzelnen liegen, welches Verhalten
man als angemessen ansieht.
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Tanzverbotes an stillen Feiertagen.
- Abschaffung der Sperrstunde
Sperrstunden für Gaststätten sind ein überzogener Eingriff des Staates in die
individuelle Entscheidung der Unternehmer. Eine allgemeine landesrechtliche
Sperrstunde verletzt den Grundsatz der Subsidiarität. Daher fordern wir die
Abschaffung der allgemeinen Sperrzeiten von 5:00 bis 6:00.
Auf kommunaler Ebene sollen Gaststättenbetreiber in Zukunft zunächst mit den
Anwohnern einen bilateralen Interessensausgleich durchführen. Die Stadt soll dabei
grundsätzlich meditativ und nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden.
Die Verordnung individueller Sperrzeiten (§ 20 GastVO) soll den Gemeinden für den
Fall vorbehalten bleiben, dass kein Interessensausgleich gefunden werden. Die
Schaffung von generellen Sperrzeiten (§ 19 GastVO) soll Gemeinden in Zukunft nur
ausnahmsweise möglich sein.
- Spätis ermöglichen
Spätis sind längst in den rheinland-pfälzischen Städten angekommen. Wir fordern, dass
für den Verkauf auch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden und Spätis nicht
durch die Hintertür eines Cafés o. ä. betrieben werden muss. Dafür fordern wir eine
Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes dahingehend, dass für kleine Verkaufsstellen der
Ladenschluss nachts und am Sonntag entfällt.