Die Parkplatzpflicht (§47 der Landesbauordnung) soll abgeschafft werden. Sie stellt einen schädlichen Eingriff in den Markt da und sorgt für teureren Wohnraum. Die Menschen und Unternehmen sollen selbst entscheiden können, wie viel Parkplätze sie bereitstellten wollen, wenn sie neue Wohnungen bauen. Der Staat muss das dem Markt nicht vorschreiben. Dadurch haben Bauherren mehr Platz, den sie für Wohnungen nutzen können, was für günstigeren Wohnraum sorgt. Falls es genug Nachfrage nach Wohnungen mit Parkplätzen gibt, werden Unternehmen diese auch ohne staatlichen Zwang bereitstellen.
Auch wenn wir die allgemeine Parkplatzpflicht abschaffen wollen, soll die Bereitstellung von Behindertenparkplätzen vor staatlichen Einrichtungen verpflichtend sein.