Der ÖRR ist kein privates Unternehmen – er sollte sich auch so verhalten

ARD und ZDF haben mit „ARD Plus“ und „ZDF Select“ zusätzliche zahlungspflichtige
Streaming-Angebote geschaffen. Dass die ARD und das ZDF ihre Inhalte nicht dauerhaft in
den Mediatheken ausspielen dürfen, liegt an der Depublikationspflicht. Inhalte dürfen in der
Regel nach einer Ausstrahlung im linearen Programm für ein Jahr in der Mediathek abrufbar
sein. Den Beitragszahlern ist es jedoch kaum zu erklären, wieso die durch die Allgemeinheit
finanzierten Beiträge nicht auch dauerhaft verfügbar sein sollten. Allen voran die
Eigenproduktionen. Die Sehgewohnheiten haben sich in den vergangenen Jahren stark
verändert. An eine moderne, öffentlich-rechtliche Mediathek wird die Erwartung gestellt, dass
Videos On-Demand verfügbar sein sollen – eine Verweildauer ist einfach nicht mehr
zeitgemäß.
Daher fordern wir:
● Eigenproduktionen sollen kostenfrei und möglichst unter freier Lizenz dauerhaft zur
Verfügung gestellt werden. Die zusätzlichen zahlungspflichtigen Streaming-Angebote
der Öffentlich-Rechtlichen sollen abgeschafft werden.

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