Kinderchancengeld – Investition in unsere Kinder

“Wir  wollen Kinderarmut endlich durch effektive und nachhaltige Reformen bekämpfen. Die Kinder rücken mit einem eigenen Anspruch in den Mittelpunkt der familienpolitischen Förderung und es wird ihnen durch Bildungszugang und Chancengerechtigkeit die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben in sozialer Verantwortung geschaffen. Die bisherigen kindesbezogenen Leistungen sollen daher im Kinderchancengeld gebündelt, vernetzt und vereinfacht werden, um alle berechtigten Kinder zu erreichen. So entsteht ein einheitlicher Anspruch an einer zentralen Stelle. Alle Prozessschritte, die dafür notwendig sind, werden im Hintergrund digital zusammengeführt. Durch dieses „One-Face-to-the-Customer-Prinzip“ finden die Menschen die Beratung, Beantragung und Auszahlung bei einer Kontaktstelle bei der Familienkasse. Nach Umsetzung des OZG (Onlinezugangsgesetz) finden die Antragsteller bereits einen vorausgefüllten Antrag vor, der alle vorhandenen Dokumente enthält. Im Kinderchancengeld gehen die bisher kindesbezogen, an die Eltern materiell ausgezahlten Transferleistungen auf (z. B. Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Auswirkungen von Kindern auf das Wohngeld, Leistungen für Kinder aus dem SGB II, Bildungs- und Teilhabepaket). In der Konsequenz entsteht ein für das jeweilige Kind abgestimmtes Leistungspaket, das den Erziehungsberechtigten teils als Geldzahlung und teils als Leistungen, die sie durch einen zeitgemäßen digitalen Zugang erhalten können, zugeführt wird. So erreichen die Leistungen die Kinder in allen Familienformen. Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG-II-Empfängern, werden aus der Bedarfsgemeinschaft herausgelöst, damit das Kinderchancengeld ein eigenständiger Anspruch des Kindes wird. Diese rechtliche Neuausrichtung macht es bei gerichtlichen Verhandlungen einfacher, den Fokus eindeutig auf das Kindeswohl zu richten. Der Anspruch wird zwar in der Regel von den Sorgeberechtigten bewirtschaftet, kann aber bei unterversorgten Kindern vom Jugendamt verwaltet werden. Gleichzeitig muss innerhalb einer familienfreundlichen Frist die Bearbeitung und Auszahlung erfolgen. Zur Not müssen Verzugszinsen entsprechende Anreize setzen. Ein zentraler Teil wird die wirkungsvolle Ausweitung bei der Bildung und Chancenförderung sein, um dabei Teilhabe und Bildungszugang für alle Kinder zu gewährleisten. Das Kinderchancengeld besteht aus folgenden drei aufeinander abgestimmten Säulen, die zusammen die neue Förderung bilden: 

 

1.Grundbetrag – Einkommensunabhängig Jedes Kind hat Anspruch auf einen klar definierten Grundbetrag. Die Höhe orientiert sich an der Summe der aktuellen einkommensunabhängigen Leistungen (bish. Kindergeld), wird jedoch nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert. Die genaue Höhe wird im regelmäßigen Abstand nach verfassungsrechtlichen Maßgaben von einer Kommission ermittelt. Den Grundbetrag können Eltern direkt nach der Geburt des Kindes ohne zusätzlichen Antrag mit der Anmeldung des Kindes beim Standesamt erhalten. Dafür werden die erforderlichen Daten vom Standesamt an die Familienkasse weitergeleitet. Dazu müssen die bestehenden rechtlichen Hürden, wie die vorgegebene Schriftform (§ 67 EStG) abgeschafft und die Regelung über die elektronische Kommunikation (§ 3a VwVfG) erweitert und konkretisiert, sowie die digitale Infrastruktur zwischen den Ämtern angepasst werden. Mit dem im August 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz (OZG) sind zudem Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens 2022 ihre Verwaltungsleistungen in einem Verbund ihrer Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Dadurch wird eine digitale Vernetzung aller Förderungen möglich. 

 

2.Flexibetrag – Einkommensabhängig Die Höhe des Flexibetrages hängt vom Einkommen der Eltern ab. Mögliche weitere Kriterien neben dem zu versteuernden Einkommen können sein, ob ein Elternteil alleinerziehend ist oder die Anzahl der Kinder in der Lebensgemeinschaft. Einbezogen werden insbesondere die Leistungen für Kinder im Rahmen des SGB II (Sozialgeld und Kinderzuschlag in HartzIV-Bedarfsgemeinschaften) und der rechnerische Anteil am Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie Kinderwohngeld mit dem Ziel, wirtschaftliche Stabilität für Familien zu erreichen. Wir werden dabei achten, dass es nicht zu mehr Bürokratie für die Familien insgesamt kommt. Eigenes Einkommen (Taschengeldjobs) eines minderjährigen Kindes erhält, ähnlich wie beim Liberalen Bürgergeld, einen abgestuften Freibetrag, um sich aktivierend auszuwirken.  

 

3.Chancenpaket – für Bildung und Teilhabe Das Chancenpaket ist ein wirkungsvolles Instrument für Chancengerechtigkeit und bietet einen unbürokratischen Zugang zu Bildung und Teilhabe für die Kinder. Neben den bisherigen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets findet eine Ausweitung mit einer deutlichen Vergrößerung der Leistungen im Bereich Bildung und Chancen statt. Das Chancenpaket stärkt die Selbstbestimmung, die Eigenverantwortung und die Chancengerechtigkeit – unabhängig von der sozialen Lage oder der Herkunft. Kinder stellen so nicht mehr ein Armutsrisiko dar. Über die Einführung eines zeitgemäßen digitalen Zugangs wird die Nutzung erleichtert. Mit seiner Hilfe wird der Zugang zu den verschiedenen Leistungen weit unkomplizierter für die Kinder werden. Sie können ihre Unterstützung frei wählen und wir ermöglichen im Hintergrund alles Nötige. Bei der Fokussierung des Kinderchancengeldes auf diesen zentralen Punkt folgen wir damit den Erfahrungen der Fachkräfte vor Ort. Durch einen digitalen Zugang der Kinder wird sichergestellt, dass die Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt bei den Kindern ankommen. Eltern und ihre Kinder können durch ihre Nachfrage wichtige Impulse im Markt geben. So soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch erfolgen können. Aber auch gesundes Essen, Schulbedarf, soziale Teilhabe in Freizeiteinrichtungen bis hin zu Nachhilfe werden integriert.  

Weitere Beschlüsse

26.06.2023

Krebs heilen! – CRISPR/Cas ein echter „GameChanger“

Diesem Antrag liegt der Antrag „Science for Life! – Die Zukunft der Medizin“, beschlossen vom erweiterten Bundesvorstand 2022 am 12.05.202,...
26.06.2023

Mehr Väterzeit: Männer können auch mal Windeln wechseln

Nach der Geburt ihres Kindes nehmen zunehmend mehr Männer bezahlte Elternzeit, doch von einer gleichberechtigten Aufteilung mit den Müttern kann...
26.06.2023

Digital first, schiene second – Digitale Schiene für eine moderne Bahn

ETCS (European Train Control System) ist ein zentrales System zur Vereinheitlichung der europäischen Zugnetze. Während Länder wie die Schweiz bereits...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen