Wir wollen Leistungen des Staates digitaler, einfacher und zugänglicher machen. Insbesondere das Once Only Prinzip ist dabei ein wichtiger Baustein, denn es vereinfacht Verwaltungsprozesse durch einen automatisierten Austausch der Daten verschiedenster Behörden. Und auch wenn dieser Austausch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bürgers steht, birgt er eine Gefahr. Die Daten der Bürger werden
vernetzter und das Missbrauchspotential wächst.
Trotzdem wollen wir die Digitalisierung beim Staat und seinen Dienstleistungen vorantreiben.
Um die damit einhergehenden Risiken zu mitigieren und den Bürger effektiv vor einem Missbrauch seiner Daten zu schützen, wollen wir OpenSource beim Staat stärken.
Open Source darf dabei nicht als Kostensparmaßnahme missverstanden werden und ist ebenfalls getrennt vom Urheberrecht zu sehen.
Nur durch quelloffenen Programmiercode lässt sich unabhängig prüfen, ob Software und Organisationen das halten, was sie versprechen. Nur so kann überprüft werden, ob Daten nicht widerrechtlich verarbeitet oder abgeführt werden können.
Daher fordern wir konkret für die Verwaltung, die Pflicht zu OpenSource bei Software, die Bürger- oder Unternehmensdaten verarbeitet, konkret erwarten wir:
– Bei Individualentwicklungen erwarten wir die Umsetzung dieses Kriteriums gemäß der Definition der Open Source Initiative (quelloffen und uneingeschränkte Nutzungsrechte)
– Bei Verwaltungsstandardsoftware erwarten wir, wenigsten quelloffene Software, allerdings sind Einschränkungen beim Urheberrecht zulässig
– Um dem Staat nicht den Zugang zu Standardsoftware zu verwähren ist konfigurierte ClosedSource Nicht-Verwaltungsstandardsoftware (z.B. ERP-Systeme) weiterhin auch zulässig
– Als Ausgleich muss allerdings OpenSource, gemäß Open Source Initative, als Bewertungskriterium verpflichtend Berücksichtigung im Rahmen von Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung von Standardsoftware finden