08.09.2024

Nachts ruhig schlafen können – das Bürokratiemonster in der Gastronomie erlegen

Wir Junge Liberalen setzen uns für eine schlanke Verwaltung ein, die es Unternehmern 
 im Gastgewerbe in unserem Land leicht macht. Übermäßige Bürokratie, 
 Doppelzuständigkeiten und Überregulierung dürfen keinen Platz haben. Staatliche 
 Eingriffe sollten kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. 

 Das Gastgewerbe ist ein zentraler Wirtschaftszweig und prägt das Stadtbild vieler 
 rheinland-pfälzischer Städte maßgeblich. Wir möchten diese Unternehmer entlasten und 
 fordern daher: 

  1. Abschaffung der Erlaubnispflicht 

 Wir Junge Liberale fordern eine Abschaffung der Erlaubnispflicht (sog. 
 Ausschankerlaubnis) für Gastwirtschaften auch bei Alkoholausschank. In Zukunft soll 
 eine einfache Anzeige sechs Wochen vor Betriebsbeginn reichen, in welcher der 
 Gastwirt die gesetzlichen Anforderungen nachweist. Behörden können dadurch innerhalb 
 der Frist noch eingreifen und die Betriebsaufnahme untersagen. Nach Ablauf der 
 sechswöchigen Frist soll eine Genehmigungsfiktion gelten. Gastwirtschaften werden 
 damit den übrigen Gewerbebetrieben gleichgestellt und somit die bürokratische 
 Belastung eines Erlaubnisverfahrens genommen. 

  1. Doppelzuständigkeiten abschaffen 

 Gastwirte müssen die Einhaltung der Gesetzeslage gegenüber einer Vielzahl an 
 verschiedenen Behörden rechtfertigen. Wir Junge Liberale stehen für eine schlanke 
 Verwaltung, in welcher klare Zuständigkeiten bestehen. Die Regelungen der 
 Mindestanforderungen an die Räumlichkeiten von Gasträumen soll in Zukunft aus der 
 GastVO herausgelöst werden und ausschließlich durch die Landesbauordnung geregelt 
 werden. So können Doppelzuständigkeiten vermieden werden. 

  1. Baugenehmigungsfreiheit für Außengastronomie 

 Unsere Städte leben von der Außengastronomie. Wirtschaftsgärten sind als bauliche 
 Anlagen grundsätzlich genehmigungspflichtig. Durch Verwaltungspraxis hat sich 
 mancherorts eine Genehmigungsfreiheit von kleinen Wirtschaftsgärten etabliert. 

 Das führt dazu, dass durch die hohe bürokratische Belastung viele Betriebe diese 
 Grenzwerte aus der Verwaltungspraxis nicht überschreiten. 

 Wir fordern die Landesbauordnung demensprechend anzupassen, dass Wirtschaftsgärten 
 bis zu einer Fläche von 120m2 genehmigungsfrei werden, um eine klare Regelung zu 
 schaffen, auf die sich Gastwirte verlassen können. 

  1. Außengastronomie bürokratiefrei bis 24 Uhr 

 Wir fordern Gastwirten zu ermöglichen ihre Außengastronomieflächen bis 24 Uhr statt 
 23 Uhr bewirtschaften zu können. 

 Darüber hinaus möchten wird das in § 4 LImSchG niedergelegte Regel-Ausnahme- 
 Verhältnis umzukehren. In Zukunft soll jeder gastronomische Betrieb seinen 
 Außenbereich bis 24 Uhr betreiben können, ohne einen gesonderten Antrag stellen zu 
 müssen. Der Gemeinde soll zum Schutz der Nachtruhe die Möglichkeit bestehen bleiben 
 in begründeten Einzelfällen eine Öffnung individueller Betriebe über 22 Uhr hinaus zu 
 verbieten. 

  1. Straußwirtschaften stärken 

 Gerade in Rheinland-Pfalz schätzen wir es, gute, lokale Speisen mit einem Wein in 
 entspannter Atmosphäre zu genießen. Daher möchten wir es auch Straußwirtschaften 
 erlauben, sich nicht auf “einfach zubereitete Speisen” beschränken zu müssen. 

  1. Rauchen unabhängig der Raumgröße 

 Raucherkneipen und Shishabars sind längst Teil der rheinland-pfälzischen Städte. Wir 
 wollen die Höchstbegrenzung von 75 m2 in § 7 des Nichtraucherschutzgesetzes 
 abschaffen, um es auch größeren Gastronomiebetrieben zu ermöglichen seine 
 Räumlichkeiten zum Rauchen freizugeben. 

  1. Tanzverbot an stillen Feiertagen abschaffen 

 Ein Tanzverbot zum Schutz der guten Sitten ist schlicht nichtmehr zeitgemäß. 
 Letztendlich sollte es in der Entscheidung jedes Einzelnen liegen, welches Verhalten 
 man als angemessen ansieht. 

 Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Tanzverbotes an stillen Feiertagen. 

  1. Abschaffung der Sperrstunde 

 Sperrstunden für Gaststätten sind ein überzogener Eingriff des Staates in die 
 individuelle Entscheidung der Unternehmer. Eine allgemeine landesrechtliche 
 Sperrstunde verletzt den Grundsatz der Subsidiarität. Daher fordern wir die 
 Abschaffung der allgemeinen Sperrzeiten von 5:00 bis 6:00. 

 Auf kommunaler Ebene sollen Gaststättenbetreiber in Zukunft zunächst mit den 
 Anwohnern einen bilateralen Interessensausgleich durchführen. Die Stadt soll dabei 
 grundsätzlich meditativ und nicht im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig werden. 

 Die Verordnung individueller Sperrzeiten (§ 20 GastVO) soll den Gemeinden für den 
 Fall vorbehalten bleiben, dass kein Interessensausgleich gefunden werden. Die 
 Schaffung von generellen Sperrzeiten (§ 19 GastVO) soll Gemeinden in Zukunft nur 
 ausnahmsweise möglich sein. 

  1. Spätis ermöglichen 

 Spätis sind längst in den rheinland-pfälzischen Städten angekommen. Wir fordern, dass 
 für den Verkauf auch die gesetzliche Grundlage geschaffen werden und Spätis nicht 
 durch die Hintertür eines Cafés o. ä. betrieben werden muss. Dafür fordern wir eine 
 Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes dahingehend, dass für kleine Verkaufsstellen der 
 Ladenschluss nachts und am Sonntag entfällt. 

Weitere Beschlüsse

09.03.2025

Europas Verteidigung Stärken

Unterstützung der Ukraine Jedes Volk hat das unveräußerliche Recht, selbstbestimmt in Freiheit zu leben. Kein Diktator dieser Welt darf es...
09.03.2025

Weiter nach vorn – Unser Programm für die Landtagswahl 2026

Präambel Rheinland-Pfalz muss »Weiter nach vorn«. In den vergangenen Jahren hat Rheinland-Pfalz mit liberaler Regierungsbeteiligung den richtigen Kurs eingeschlagen. Im Frühjahr...
08.09.2024

ZUKUNFTSRADIKAL: Unsere Thesen für die Bundestagswahl 2025  

In Deutschland wurde in den letzten 25 Jahren viel zu wenig in Infrastruktur, Bildung  und Verteidigung investiert. Gelder wurden mit der...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen