Recht auf Privatheit – Verschlüsselung gewährleisten!

In einer zunehmend digitalisierten Welt stellen elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mail, Chat- oder Messenger-Dienste einen fundamentalen Bestandteil des privaten wie beruflichen Austausches dar. Laut einer Studie des Digitalverbands Bitkom sind 68 Prozent der Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Sabotage, Spionage und Datendiebstahl geworden, der wirtschaftliche Schaden wird auf ca. 43 Milliarden Euro geschätzt. Dieser Schaden kann durch die Nutzung von Verschlüsselungstechnologien erheblich begrenzt werden. Zwar können potenzielle Angreifer einen Dateiordner oder eine E-Mail öffnen, können den Inhalt, ob sensible Daten, Geschäftsgeheimnisse oder private Kommunikation, jedoch nicht lesen, da dies nur mithilfe des passenden Schlüssels. Es geht bei der Verschlüsselung von Daten und Netzverkehr insbesondere um den Schutz des Eigentums, der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der Kommunikation – in der Verfassung verbriefte Grundrechte. Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes schreibt fest, dass das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Dieser Grundsatz muss auch für die elektronische Kommunikation gelten, um Datenschutz, Privatsphäre und Sicherheit zu gewährleisten.  

 

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf: 

 

  • sich zum Schutz der Privatsphäre und zur Erhöhung der IT-Sicherheit für ein Recht auf Verschlüsselung einzusetzen, 

 

  • in diesem Sinne Telekommunikations- und Telemedienanbieter zu verpflichten, ihre Kommunikationsdienste nach einer Übergangsfrist für zukünftige technische Systeme als Standard abhörsicher (Ende-zu-Ende verschlüsselt) anzubieten,  

 

  • die Weiterentwicklung von Verschlüsselungstechnologien, der Sicherheit von Speichersystemen und von qualifizierten Zugriffs- und Berechtigungslogiken konsequent voranzutreiben,  

 

  • sich gegen gesetzliche Beschränkungen oder Verbote kryptographischer Sicherungssysteme auszusprechen,  

 

  • den Einsatz von sogenannten Backdoors zu verurteilen und eine staatliche Beteiligung an digitalen Grau- und Schwarzmärkten für Sicherheitslücken abzulehnen,  

 

  • alle staatlichen Behörden zu verpflichten, IT-Sicherheitslücken unverzüglich an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Das BSI muss diese nach dem marktüblichen Standard der „Coordinated-Responsible Disclosure“ veröffentlichen.