Eine qualitativ hochwertige Juristenausbildung ist eine elementare Voraussetzung für
einen funktionsfähigen Rechtsstaat. In den letzten Jahren wurde der Ruf nach einer
umfassenden Reform der Juristenausbildung zu Recht immer lauter: schlechter werdende
Studien- und Prüfungsbedingungen sowie fehlende Zukunfts- und Praxisorientierung
belasten nicht nur die Studierenden selbst übermäßig, sondern sind mitverantwortlich
für das schwindende Ansehen sowohl der juristischen Berufe als auch der Justiz. Unter
Wahrung des Ausbildungsziels des rechtlich umfassend versierten Volljuristen muss die
juristische Ausbildung zukunftsfähig, praxisorientiert, digital und offen für
Innovationen werden. Dazu sind weitreichende Verbesserungen in Studium und
Referendariat sowie für die Erste und die Zweite Staatsprüfung erforderlich.
Universitäres Studium
Die Einführung eines freiwilligen Eignungstests, der gemeinsam von den
Landesprüfungsämtern und den juristischen Fakultäten konzipiert wird, soll
sicherstellen, dass die Studierenden bereits frühzeitig ihre Eignung für das
Jurastudium prüfen können und gleichzeitig Informationen zum Jurastudium erhalten.
Weiterhin fordern wir die Landesregierung dazu auf darauf hinzuwirken, dass die
Universitäten einen Bachelor of Laws integrieren, der nach Abschluss aller
universitären Leistungen auf Antrag verliehen wird.
Wir wollen den Fokus im Studium auf die Vermittlung von Methodenverständnis richten,
anstatt Detailwissen abzufragen. Dafür wollen wir die Prüfungsinhalte so
modernisieren, dass es vermehrt auf die Kenntnis von Überblickkenntnissen ankommt, um
dadurch methodisches Lernen bei den Studierenden zu verinnerlichen.
Wir fordern die Einführung des Grundlagenfachs “Ökonomische Analyse des Rechts”.
Weiterhin befürworten wir die Einführung der Lehre des Sexualstrafrechts nach dem
Modell von Bremen.
Wir befürworten die Zulassung alternativer Prüfungs- und sowie nicht
präsenzpflichtiger Unterrichtsformen, um den Studierenden mehr Flexibilität zu
bieten. Die mündlichen Fähigkeiten der Studierenden sollen durch regelmäßige Übungen
gestärkt werden.
Darüber hinaus fordern wir die Einführung von Wiederholungsklausuren.
Die Auseinandersetzung mit dem Unrecht des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur
soll fester Bestandteil der juristischen Ausbildung bleiben, um das Bewusstsein für
historische Verantwortung zu schärfen.
Wir fordern die Einführung des Grundlagenfachs “Ökonomische Analyse des Rechts”.
Weiterhin befürworten wir die Einführung der Lehre des Sexualstrafrechts nach dem
Modell von Bremen.
Praktische Studienzeiten sollen sowohl während der Vorlesungszeit als auch in der
vorlesungsfreien Zeit absolviert werden können.
Uni-Repetitorien sollen gestärkt und institutionalisiert werden. Hierzu sollten die
Fakultäten rechtsdidaktische Schwerpunkte einrichten, die eine dauerhafte Betreuung
des Repetitoriums sicherstellen.
Eine regelmäßige Überprüfung der Ausbildungsergebnisse sowie eine unabhängige
Bewertung der Prüfungsleistungen sollen sicherstellen, dass die hohen
Qualitätsstandards der Juristenausbildung erhalten bleiben.
Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung
Unterstreichungen, farbliche Markierungen und Griffregister sollen in Prüfungen
zugelassen werden.
Wir fordern eine Einführung des „Abschichtens“ sowie eine Überarbeitung der
Versuchsregelungen im ersten Staatsexamen.
Die mündliche Prüfung sollte den Leistungsstand der Studierenden abbilden. Das
Prüfungsformat muss so angepasst werden, dass die mündlichen Prüfungen im Verhältnis
zu den sechs Examensklausuren eine angemessene Zeit beanspruchen. Um Tagesformeffekte
zu minimieren, wird eine Aufteilung der mündlichen Prüfungen auf mehrere Tage
vorgeschlagen. Darüber hinaus soll die Prüfung ohne Kenntnis der Vornoten erfolgen,
um die Objektivität der Bewertungen zu erhöhen. Auch eine möglichst paritätische Besetzung der Prüfungskommissionen wird angestrebt. Eine geplante Streichung der Ruhetage lehnen wir ab.
Referendariat
Das Referendariat soll flexibler gestaltet werden, indem Teilzeitoptionen unabhängig
von besonderen Umständen möglich werden und die Präsenzpflicht in Arbeitsgemeinschaften abgeschafft wird. Zudem wird die Aufhebung der Zeit- und Verdienstobergrenze für juristische Nebentätigkeiten angestrebt.