Update – Hochschulpolitik

“Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz setzen sich dafür ein, Hochschulpolitik wieder stärker in den Fokus der Landespolitik zu rücken. Rheinland-Pfalz hat keine Exzellenz-Universitäten und erreicht meistens nur knapp das Mittelfeld. Nicht nur finanzielle, sondern auch strukturelle Änderungen und Anstrengungen sind notwendig.

Hochschulen als Hort der Demokratie und des Diskurses

Diskurs braucht Diskussion. Die Hochschulen haben daher dafür Sorge zu tragen, dass diese möglich ist. D.h. niemand darf wegen seiner Meinung aus dem Diskurs ausgeschlossen werden, solange seine Äußerungen im legalen Rahmen sind. Die Hochschulen haben ebenfalls dafür zu sorgen, dass Diskurs möglich ist.

Kritik ist willkommen und erwünscht, aber nur, wenn sie auf Diskurs ausgerichtet ist. Aktionen deren Ziel es nicht ist Diskurs zu führen, sondern lediglich die freie Meinungsäußerung des Gegenübers zu verhindern, sind abzulehnen. Die Hochschulen sind in der Pflicht Blockade ohne demokratische Absicht durch das Hausrecht zu unterbinden.

Diskurs braucht Transparenz. Diese muss gestärkt werden. Wenigstens die Protokolle von StuPa, AStA, Fachschaften, Senat und FBRs müssen hochschulöffentlich online verfügbar sein. Zusätzlich müssen insbesondere Haushaltsabschlüsse und -pläne der Studierendenvertretung unkompliziert bis 10 Jahre rückwirkend einsehbar sein, auch bei Fachschaften.

Studierende stärken

Eine starke Demokratie braucht eine starke Repräsentation aller Interessensgruppen. Insbesondere die Rechte der Studierenden müssen noch gestärkt werden, aber auch die Studierendenvertreter müssen sich noch öfter auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Ein Gremium in dem die Professoren mit einer Mehrheit gegenüber Studierenden und Mitarbeitern durchregieren können, hat und braucht keinen Diskurs. Alle Gremien mit Entscheidungsgewalt sind daher mit mindestens genauso vielen Studierenden wie Professoren zu besetzen.

Außerdem sollen die Studierendenschaften das Verbandsklagerecht gegenüber der Hochschule erhalten, um Verletzungen von Rechten ihrer Studierenden wirksam zu begegnen. Um aber auch proaktiv unwirksame Regelungen zu verhindern, sollen Vertreter der Gremien außerdem ein Normenkontrollklagerecht erhalten.]

Die akademische Freiheit ernst nehmen

Die akademische Freiheit ist Grundstein für den Erfolg des akademischen Systems, sie darf aber weder Freifahrtschein für Kontroll- und Vernunftfreies handeln sein, noch darf sie nur einseitig gelten. Die Freiheit der Professoren muss sich in einem gesunden Verhältnis zur Freiheit der Studierenden befinden.

Anwesenheitspflichten sind ein enormer Eingriff in die Freiheit des Individuums. Entsprechend restriktiv sind sie einzusetzen und Verstöße zu ahnden. Nur wenn praktische Fähigkeiten wie bei Laborpraktika vermittelt werden und der Lernfortschritt nicht sinnvoll durch Prüfungen feststellbar ist, darf Anwesenheit zur Pflicht werden. Hierbei muss sichergestellt werden, dass es ausreichende Flexibilität gibt.

Freiheit ist keine Erlaubnis schlecht zu sein oder vereinbarte Standards zu ignorieren. Studierende werden exmatrikuliert, wenn sie die geforderten Standards in Prüfungen mehrfach nicht erreichen. Dies muss ebenfalls für die Lehrenden gelten. Die Freiheit der Lehre ist nicht die Erlaubnis schlecht zu sein oder egoistisch zu handeln. Durch die Gremien vereinbarte Standards sind einzuhalten. Die Freiheit der Lehre endet dort, wo die Ausbildung mit einem hochwertig qualitativen Abschluss gefährdet wird. Prüfungen dürfen schwer sein, aber das Ziel dürfen nicht hohe Durchfallquoten sein, sondern das Ziel muss immer die wissenschaftliche

Feststellung des Lernerfolgs sein. Lösungshorizonte für Prüfungsleistungen sind dabei nicht die Kür, sondern Pflicht.

Die akademische Freiheit gilt ebenso in der Forschung. Externe Eingriffe, wie Zivilklauseln, lehnen wir ab, insbesondere, wenn es um Drittmittelprojekte geht.

Bildung ist eine Investition

Einer der wichtigsten Pfeiler einer funktionierenden Hochschullandschaft ist eine angemessene Finanzierung, hier ist dringender Handlungsbedarf. Rheinland-Pfalz ist aktuell auf Platz 14 (Unis) bzw. 9 (FHs) im Bundesländervergleich.

Bildung ist eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben, aber nicht als Selbstzweck. Bildung ist Grundlage für eine funktionierende, demokratische Gesellschaft. Bildung ist aber darüberhinausgehend auch eine Investition. Und Investitionen haben gewisse Kriterien, das wichtigste ist dabei: Die Summe der Erträge ist größer als die Summe der Ausgaben.

Ebenso ist die Hochschulzulassung am erwarteten Erfolg zu orientieren. Ja, ein Studium ist auch eine Findungsphase und für viele Teil des Erwachsenwerdens und Scheitern trägt viel zum Lernen bei. Dies ist eine nicht zu unterschätzende Funktion des Studiums und entsprechend ist ein Studienabbruch weder schlecht noch ungewollt. Aber trotz allem ist die Hochschulzulassung anhand von nichtdiskriminierenden Kriterien am zu erwartenden Studienerfolg auszurichten, solange die Kosten des Verfahrens in einem gesunden Verhältnis zu den Kosten des Studiums stehen.

Die Beteiligung von Unternehmen an der Hochschulfinanzierung sollte nicht kategorisch ausgeschlossen sein, gerne dürfen diese sich mit Kooperationen beteiligen, solange sichergestellt ist, dass sie keinen unangebrachten Einfluss auf Lehre und Forschung haben. Das Verhältnis von Umsätzen und Nutzen muss dabei in einem gesunden Verhältnis bleiben.

Option:

Generationenvertrag für Studierende

Das Betreiben von Hochschulen ist teuer und die Schuldenbremse und das Kooperationsverbot verhindert Investitionen. Um trotz allem, Investitionen in das wichtigste volkswirtschaftliche Gut zu ermöglichen, müssen die Hochschulen das Recht erhalten, sich durch einen Generationenvertrag zu finanzieren.

Ein aus mehrheitlich studentischen Vertretern bestehendes Gremium erhält das Recht Studienbeiträge bis zu 500€ pro Semester festzulegen, welche aber erst erhoben werden dürfen, wenn der Student (nach seinem Abschluss) über dem Durchschnittseinkommen verdient.

Nicht nur die Lehre, auch der Student braucht Geld

Neben einer ausreichenden Finanzierung der Lehre ist ebenfalls sicherzustellen, dass die Studierenden ausreichend Geld zur Verfügung haben. Niemand soll sich aus finanziellen Gründen gegen ein Studium entscheiden müssen, ein Studium soll aber auch nicht ein Garant für ein quasi bedingungsloses Grundeinkommen sein.

Das BAföG ist hier ein wichtiges Instrument um insbesondere Personen aus einkommensschwachen Schichten das Studium zu ermöglichen.

BAföG ist Bundessache und ernsthafte Verbesserungen sind nicht absehbar. Entsprechend sollte das Land Rheinland-Pfalz sich zumindest dafür einsetzen, dass die Prozesse, die in Hand des Landes sind, verbessert werden. Ein erster Schritt wäre hier eine rechtsverbindliche Antragsstellung und Rückmeldung online, denkbar wäre hier z.B. die Nutzung der de-Mail. Langfristig soll aber der gesamte Verwaltungsprozess digitalisiert und die Dunkelverarbeitung erhöht werden.

Insbesondere in der Verbindung von Studium und Beruf ist aber noch Potential für eine bessere Studienfinanzierung.

Beruf und Studium verbinden

Bereits jetzt geht mehr als die Hälfte der Studierenden arbeiten um sich ihr Studium zu finanzieren. Richtig verbunden hilft die berufliche Tätigkeit dabei auch, die Ausbildung und das Lernen zu verstärken. Diese Synergieeffekte sind zu nutzen und zu fördern, was aktuell noch mangelhaft ausgeprägt ist. Eine fachliche Verbindung aus Beruf und Studium darf nicht mehr die Ausnahme sein, sondern sollte der Regelfall werden.

Um dies zu ermöglichen sollten alle Studiengänge (außer in Sonderfällen) die Möglichkeit des Wechsels in eine Teilzeitprüfungsordnung ermöglichen, die eine geringere ECTS-Last pro Semester hat, wenn eine praktische Tätigkeit von 19,5h mit fachlicher nähe nachgewiesen werden kann. Die Anerkennung der Tätigkeit obliegt dabei der Hochschule. Besondere

organisatorische Anstrengungen der Hochschule sind dabei nicht Pflicht, sollten aber angestrebt werden um Beruf und Studium zu vereinen. Die Hochschulen sollen bei besonderen Aufwänden (z.B. Vorlesungen samstags) und ausreichender Nachfrage das Recht haben, Unternehmensbeiträge für ihre Aufwände zu erheben.

Insbesondere in Studiengänge, in denen der zukünftige Arbeitgeber wahrscheinlich der Staat ist, sind klar richtige berufsbegleitende Studiengänge anzustreben.

Alle Hochschulen, auch Universitäten, sind anzuhalten die Vermittlung zwischen Arbeitgebern und Studierenden zu fördern.

Die Hochschule sind anzuhalten eine gute Vereinbarkeit von Studium und Beruf zu ermöglichen, insbesondere in solchen Berufen, in denen kein flexibler Einsatz möglich ist.

Dabei sollte nicht nur das Angestelltenverhältnis gefördert werden, sondern auch das Unternehmertum. Studierenden, die während des Studiums gründen wollen, sollte ein Urlaubssemester ermöglicht werden.

Option:

Universitäten und Fachhochschulen unterscheidbar halten

Fachhochschulen und Universitäten haben unterschiedliche Ansätze und Ziele. Die aktuelle Annäherung sehen wir als nicht zielführend an, sondern vor allem als einen Kampf um Attraktivität und damit vor allem um Gelder.

Universitäten und Fachhochschulen sollen wieder stärker ihr Profil schärfen. Universitäten bereiten auf eine wissenschaftliche Karriere vor, Fachhochschulen auf eine in der Praxis. Bei der Mittelzuteilung sollte zukünftig klar zwischen Lehre und Forschung unterschieden werden, damit Forschungsfinanzierung nicht von hohen Studierendenzahlen abhängig ist. In der Lehre sind beide Hochschularten dabei finanziell gleichzustellen.

Ein Promotionsrecht für Fachhochschulen lehnen wir ab, allerdings sollte ein FH-Studium eine wissenschaftliche Karriere auch nicht unmöglich machen. Kooperations- und Wechselmöglichkeiten die auf mehr als gutem Willen basieren sind daher zu forcieren.

Option:

Reform der Studierendenwerke

Der Bereich Gastronomie der einzelnen Studierendenwerke ist in eigenständige GmbHs zu überführen und zu privatisieren. Der primär für die Subventionierung des studentischen Essens erhobene Studierendenwerksbeitrag wird weiterhin von den Studierendenwerken erhoben und verwaltet, die Höhe aber wird von den beteiligten Studierendenschaften in einer gemeinsamen Körperschaft festgelegt. Alle Gastro-Betriebe die nach festgelegten Kriterien den Versorgungsauftrag für Studierende erfüllen, können anteilige Subventionierung aus diesen Mitteln beantragen, deren Höhe mehrheitlich an der Zahl der verkauften Essen zu definieren ist.”

Weitere Beschlüsse

26.06.2023

Krebs heilen! – CRISPR/Cas ein echter „GameChanger“

Diesem Antrag liegt der Antrag „Science for Life! – Die Zukunft der Medizin“, beschlossen vom erweiterten Bundesvorstand 2022 am 12.05.202,...
26.06.2023

Mehr Väterzeit: Männer können auch mal Windeln wechseln

Nach der Geburt ihres Kindes nehmen zunehmend mehr Männer bezahlte Elternzeit, doch von einer gleichberechtigten Aufteilung mit den Müttern kann...
26.06.2023

Digital first, schiene second – Digitale Schiene für eine moderne Bahn

ETCS (European Train Control System) ist ein zentrales System zur Vereinheitlichung der europäischen Zugnetze. Während Länder wie die Schweiz bereits...
Kategorien:
Filter Beschluss Organ
Mehr anzeigen