Gesund in die Zukunft starten!

Wir Julis setzen uns für weltbeste Bildung ein. Eine Voraussetzung für weltbeste Bildung ist weltbeste, oder zumindest eine nicht gesundheitsschädigende, Lernumgebung. Gleichzeitig sind die Schulgebäude größtenteils marode und die Einrichtung veraltet.
Deshalb fordern wir eine gesundheitsförderliche Lernumgebung durch folgende Maßnahmen:

  • Das Schulmobiliar soll durch gesündere Alternativen (beispielsweise dreh- und
    höhenverstellbare Stühle sowie höhenverstellbare Tische) den individuellen
    körperlichen Gegebenheiten des Einzelnen, wie etwa der Größe, angepasst werden können.
  • Sanitäreinrichtungen: Es soll sichergestellt werden, dass an den Schulen
    sauberes (dies ist möglich durch den Austausch der Rohre) und warmes Wasser
    verfügbar ist.
  • Das Raumklima soll durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen zum Schutz vor extremer Hitze, sowie der Steigerung der Luftqualität im Raum verbessert werden. Letzteres kann durch die Installation von CO2-, Luftfeuchtigkeits- und Temperaturmessgeräten sowie den Einsatz von Luftfiltern erreicht werden.
  • Es sollen so genannte Ruheräume eingerichtet werden.
    Bei Treppen sollen Kinderwagenkeile verbaut werden für Rollstühle.

Eigenständiges Recht auf Impfung

Schutzimpfungen sind eine Errungenschaft der Medizin, die sowohl mittels Herdenimmunität als auch indivuellen Schutz vor vermeidbaren Erkrankungen bieten. Die Jungen Liberalen RLP unterstützen daher ein Recht auf Impfung Minderjähriger, deren Erziehungsberechtigte eine Impfung aus verschiedensten, nicht-medizinischen Gründen ablehnen. lassen können. Dies benötigt jedoch eine richterliche Zustimmung und benötigt eine Klärung von Fall-zu-Fall. Wir wollen diesen Prozess vereinfachen und verallgemeinern um jedem Jugendlichen diese Möglichkeit zu bieten. Daher fordern die Jungen Liberalen RLP,

  • dass Jugendliche ab dem Alter von 14 selbstbestimmt entscheiden können, ob und welche Schutzimpfungen sie erhalten möchten. Als Voraussetzung, und Ersatz der Zustimmung durch die Eltern, muss ein Aufklärungsgespräch mit dem, die Impfung durchführenden, Arzt stattfinden.

Bubatz legal? Liberal!

Nach jahrelangen Debatten, welche unter anderem von den vergangenen Drogenbeauftragten der Bundesregierung mal mehr oder weniger ernsthaft geführt worden sind, brachte der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition den Durchbruch: „Die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ wird kommen. Dies stellt einen Meilenstein für die deutsche Gesundheits- und Drogenpolitik dar. Es gilt diesen Wandel von Anfang an so freiheitlich zu gestalten wie möglich. Hierbei sind Aspekte des Jugend- und Gesundheitsschutzes zu beachten.

Um auch im Vorfeld der Freigabe von Cannabis die negativen Folgen der Prohibition für Konsumenten und die Gesellschaft abzudämpfen, fordern die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz folgende Sofortmaßnahmen:

Stopp der Verfolgung von Konsumenten

Angesichts der bevorstehenden Freigabe von Cannabis ist die strafrechtliche Verfolgung von Cannabis-Konsumdelikten einzustellen. Die Strafverfolgung erzeugt auf Seiten der Konsumenten unnötiges Leid und der Gesellschaft unnötige Kosten sowie eine überforderte Strafrechtspflege. In allen laufenden Verfahren käme nämlich das strafrechtliche “Meistbegünstigungsprinzip” zum Tragen, der verhindern soll, dass Tä ter noch aus einem Tatbestand verurteilt werden, den der Gesetzgeber selbst nicht mehr für angemessen erachtet.

 

Freie Fahrt für nüchterne

Bürger Der bisherige Grenzwert von 1 ng THC/ml Blutserum dient nicht der Verkehrssicherheit, sondern sanktioniert nüchterne Konsumenten. Laut dem deutschen Verkehrsgerichtstag ist der aktuelle Grenzwert „so niedrig, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt“. Es bedarf schnellstmöglich einer angemessenen und wissenschaftlich begründeten Anhebung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr. Entzogene Führerscheine aufgrund der Überschreitung des bisher geltenden THC-Grenzwertes sind zurückzugeben, wenn der Wert unterhalb des neu definierten Grenzwertes lag.

Um diese umzusetzen muss das zuständige Ministerium § 14 der Fahrerlaubnisverordnung modifizieren und neben Alkohol diese THC-Grenzwerte im § 24a StVG festschreiben.

Eine Legalisierung, die ihrem Wortsinn und Zielen gerecht wird, muss den Umgang mit Cannabis grundsätzlich freigeben. Einschränkungen sind nur im Sinne des Jugend- und Verbraucherschutzes vorzunehmen. Hierbei sind folgende Aspekte im Sinne einer liberalen Drogenpolitik zu beachten:

Versandhandel legalisieren.

Um den Schwarzmarkt auch im ländlichen Raum zum Erliegen zu bringen soll der Versandhandel mit Cannabisprodukten unter Auflagen zum Jugendschutz ermöglicht werden. Cafébetrieb erlauben Der Konsum in Räumen der Verkaufsstellen sowie in anderen gastronomischen Betrieben sollte nach niederländischem Vorbild möglich sein.

Wir sind uns bewusst, dass durch eine schlechte Legalisierung der Schwarzmarkt gestärkt werden könnte. Wir gehen aber davon aus, dass eine umfassende und damit sinnvolle Legalisierung, den Schwarzmarkt langfristig überflüssig machen wird. Daher sehen wir unter der Annahme einer in diesem Sinne erfolgreichen Legalisierung keinen Bedarf für Eigenbedarfs- und Eigenanbaugrenzen.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz lehnen Mengenbegrenzungen pro Verkaufsvorgang und für den Besitz ab. Die damit einhergehende Kriminalisierung ist mit den Zielen einer Legalisierung nicht vereinbar und stellen eine Ungleichbehandlung zu anderen schädlichen Substanzen wie Alkohol oder bedenklicher Arzneimittel dar. Zum Schutze der Jugend sind entsprechende Regelungen wie bei Alkohol und Tabak, mit eventuellen Anpassungen in Bezug auf Cannabis, anzuwenden. Des Weiteren sollte die Gründung nicht kommerzieller Anbau-Gemeinschaftenermöglicht werden. Im Gegenzug dürfen diesen Freiheiten nicht der Umgehung der Regelungen des lizenzierten Fachhandels dienen. Dies ist entsprechend zu ahnden.

Unnötig strenge Vorschriften zum Umgang mit Cannabis im Wirtschaftsverkehr Gesonderte Aufbewahrungspflichten für Unternehmen die über allgemeine Sicherheitsstandards hinausgehen sind nicht erforderlich, da Unternehmen ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Schutz ihrer Ware haben. Zudem stellt eine solche Pflicht eine nicht sachlich begründete Ungleichbehandlung gegenüber den Aufbewahrungsvorschriften von Alkohol und Tabak dar.

Des Weiteren darf es keine Berufsverbote sowie Beschäftigungsverbote im Fachhandel für (vor)bestrafte Cannabis-Konsumenten geben. Wenn zukünftig der Umgang mit Cannabis zukünftig staatlicherseits als nicht mehr geächtet betrachtet wird, muss sich die Frage gestellt werden, wie das Ende der Prohibition sich auf Altfälle auswirkt. Urteile wegen Taten fortgelten zu lassen, die als nicht mehr strafwürdig erachtet werden, ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten fragwürdig.

Deshalb fordern wir Amnestie für Konsumenten.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz fordern Amnestie für Menschen, die aufgrund von gewaltfreien Cannabis-Delikten verfolgt und bestraft worden sind. Hierbei ausgenommen sind Taten die auch nach der Legalisierung für strafwürdig erachtet werden. Etwaige behördliche Einträge sind zu löschen.

Freiheit? Sicher!

Ukraine-Krieg

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands in der Ukraine ist gleichermaßen ein Angriffskrieg auf Menschenrechte und die Demokratie. Wem die Demokratie und Menschenrechte am Herzen liegen, muss die ukrainischen Heldinnen und Helden beim Verteidigen dieser möglichst stark unterstützen. Dazu gehört für uns Junge Liberale Rheinland-Pfalz auch die Lieferung der 16 auslieferfähigen Mader. Diese können den ukrainischen Soldaten gerade im aktuellen Kriegsverlauf einen besseren Schutz bieten.

Inhaltlich macht es keinen Sinn zwischen Angriffs- und Verteidigungswaffen zu unterscheiden. Auch politisch ist dies nicht sinnvoll. Aus den Bildern der Kriegsverbrechen in Butcha haben wir gelernt, dass die russische Besetzung ukrainischer Gebiete Folter, Mord und Vergewaltigung zur Folge hat. Daher müssen wir die Ukraine bei der möglichst schnellen Befreiung ihrer Gebiete umfangreich unterstützen. Hierzu zählt auch und gerade die Lieferung von Panzern!

Die Annexion der Krim 2014 war völkerrechtswidrig. Die Krim war, ist und bleibt ukrainisch! Natürlich hat die Ukraine in diesem verbrecherischen Angriffskrieg das Recht, ihr Territorium, damit auch die Krim, zu befreien.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz setzen sich dafür ein, dass die militärischen Unterstützungsleistungen der Bundesrepublik an die Ukraine durch Ausrüstungs- und Waffenlieferungen gemäß dem ukrainischen Bedarf ausgeweitet und diversifiziert werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Durchhaltefähigkeit des ukrainischen Militärs in den kommenden Wintermonaten. Die durch die Jahreszeiten veränderte Operationsführung erfordert hier vorausschauende Anpassungen der Lieferpolitik.

Das Augenmerk soll insbesondere auf einer Erhöhung der gelieferten Menge an Munition liegen. Dies umfasst vorrangig, aber nicht ausschließlich, die vermehrte Bereitstellung von Flakpanzermunition und Flakpanzerübungsmunition, Fliegerabwehrraketen und bodengestützten Flugabwehrraketensystemen.

Auch die Versorgung und Moral der Soldatinnen und Soldaten sollen besondere Berücksichtigung finden und sich in der Lieferung von Treibstoff sowie Wärmebekleidung, Stromerzeugeraggregaten, Zelten und Verpflegungsrationen – dem sogenannten „Winterpaket“ – niederschlagen. Dies soll in einem Rahmen geschehen, der die veröffentlichten Planungen der Bundesregierung deutlich übersteigt. Der Umfang bisher gelieferten Sanitätsmaterials ist beachtlich, aber noch nicht ausreichend diversifiziert. So braucht es beispielsweise eine Ausweitung der Lieferung von sog. Brandwundenpäckchen.

Die Jungen Liberalen setzen sich ebenfalls dafür ein, die Produktionskapazitäten der deutschen Rüstungsindustrie zu erhöhen, um die konstante Versorgung der ukrainischen, verbündeten und eigenen Streitkräfte dauerhaft zu gewährleisten. Schon vor dem Krieg in der Ukraine waren die Lagerbestände der Bundeswehr insbesondere im Hinblick auf spezialisierte Systeme wie z.B. Flugzeugbewaffnung erschreckend klein. So produzieren die Rüstungsschmieden der Demokratie heute nur etwa ein Fünftel der Menge an Munition, die sie Ende der 1980er Jahre herstellten. Die Rüstungsunternehmen können jedoch nicht die benötigte Menge in kürzerer Zeit produzieren, ohne in ihre Anlagen oder ihr Personal zu investieren. Zur Absicherung ihrer Existenz und aus Gründen der Planbarkeit muss der Staat als Oligosponist faire und längerfristig geltende Ansagen machen. So kann auch eine schnelle industrielle Aufwuchsfähigkeit im Spannungsfall erreicht werden. Ändert sich nichts an der Kapazität der Industrie, ist fest mit einer Ausweitung des Knappheitsproblems unter den ukrainischen, aber auch unseren eigenen Beständen zu rechnen.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz erwarten von der Bundesregierung, ihre defensive Haltung bezüglich sogenannter „Alleingänge“ aufzugeben und mit positivem Beispiel, unter anderem bei der Lieferung von Panzern, voranzugehen.

Jahrelange Appeasement-Politik hat Russland zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg verholfen und uns in die Abhängigkeit zweier Diktatoren getrieben, die grausame Menschenrechtsverbrechen begehen. Die deutsche Abhängigkeit von russischem Gas wird als Waffe gegen den Westen missbraucht. Diese Waffe haben vergangene Bundesregierungen Putin in die Hand gelegt.

Ukrainische Soldaten geben in einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg ihr Leben für die Demokratie. Das Mindeste, was wir erwarten können, ist das Akzeptieren höherer Energiepreise und Energiesparsamkeit. Dennoch stellen wir Junge Liberale Rheinland-Pfalz mit großer Sorge fest, dass die Energiekrise vor allem die Ärmsten in unserer Gesellschaft trifft.

Entlastungen

Deshalb fordern wir eine Einkommenssteuersenkung, die, gerade aufgrund der aktuellen Situation, vor allem die geringer Verdienenden entlasten muss, eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf 16% und die Halbierung der Mehrwertsteuer auf Produkte, die (nach § 12 Abs. 2 UstG) den Grundbedarf decken.

Der 2020 zuletzt erhöhte Umsatzsteuerfreibetrag von 22.000€ für Kleinunternehmer muss entsprechend der Inflation angepasst werden und sollte grundsätzlich an die Inflation gekoppelt sein.

Energiesouveränität

In Fragen der Energiesouveränität hat die Unabhängigkeit von russischen Energielieferanten oberste Priorität. Wichtige Bausteine sind hier kurzfristig das Bauen von LNG-Terminals mit Sondergenehmigung und die Laufzeitverlängerung der noch aktiven AKWs.

Mittelfristig setzen wir Junge Liberale Rheinland-Pfalz hin zur Energiesouveränität und Klimaneutralität ausschließlich auf den massiven Ausbau erneuerbarer Energien, da sich Uranabbaugebiete ausschließlich außerhalb der europäischen Union befinden, es weltweit sehr begrenzte Uranreserven gibt und die aktuelle Atomkraft eine unmarktwirtschaftliche Energieform ist. Im Bereich der Forschung ist uns Technologieoffenheit dennoch sehr wichtig. Es sollte weiterhin an Atomenergie geforscht werden.

Leider ist es für die möglichst frühe Unabhängigkeit von russischem Gas auch notwendig, Gas aus anderen autoritären Staaten zu importieren. Dieser bitteren Realität, in die uns die Politik der vergangenen Jahrzehnte gebracht hat, müssen wir leider ins Auge blicken.

Bei völliger Unabhängigkeit von russischen Energielieferanten muss das nächste Ziel die Unabhängigkeit aller Energielieferanten aus autoritären und instabilen Ländern sein. Kritische Infrastruktur gehört grundsätzlich in demokratische Hand! Hierbei setzen wir auf den massiven und schnellen Ausbau erneuerbarer Energien. Für das schnelle Erreichen von Energiesouveränität und das Einhalten der Pariser Klimaziele ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unverzichtbar.

 

Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Digitalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein essenzieller Schritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und ermöglicht es, Teile des Verwaltungshandelns zu automatisieren. Beispielsweise könnten Stellungnahmen automatisch nach Themen geclustert und zur weiteren Bearbeitung aufbereitet werden. Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, sich für die Wahrnehmung bürgerschaftlicher Informations- und Beteiligungsrechte nicht der heute allgegenwärtigen und breit zugänglichen elektronischen Kommunikationsmittel bedienen zu müssen und bei traditionellen Formen, wie dem handschriftlichen Brief, verharren zu können.

 

Harmonisierung der Fristen für die Beteiligung der Öffentlichkeit

Wir fordern eine einheitliche Festsetzung auf die vom Unionsrecht geforderten 30 Tage für Einreichung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit. In Deutschland vergehen teilweise von Beginn der Auslage bis zum Ender der Einwendungsfrist bis zu zwei Monate. Beide Verfahren müssen im Baugesetzbuch und im Bundes-Immissionsschutzgesetz so miteinander verzahnt werden, dass zeitgleich koordiniert, notwendige Unterlagen ausgehändigt und Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingeholt werden können.

 

Zusammenfassung und Koordinierung von Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren

Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung für die zusätzlich zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung auch die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Schaffung des notwendigen Planungsrecht erforderlich ist, benötigen zwei getrennte Verfahren mit jeweils gesonderten Verfahrensvorschriften und behördlichen Zuständigkeiten.

Weitgehende Beschleunigung lässt sich erreichen, wenn durch Änderungen relevanter Vorgaben im Baugesetzbuch und im Bundes-Immissionsschutzgesetz beide Verfahren miteinander verzahnt werden, sodass zeitgleich koordiniert, notwendige Unterlagen ausgehändigt und Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingeholt werden können.

 

Vorgaben zur Strukturierung von Stellungnahmen

Aktuell gibt es keine Vorgabe zu Stellungnahmen und Meinungsäußerungen im Rahmen des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren. Viel Zeit und Geld geht daher verloren, wenn die Anhörungsbehörde aus zusammenhangslosen handschriftlichen Ausarbeitungen konkrete Sacheinwendung ausarbeiten muss. Eine verbindliche Gliederstruktur und die ausschließliche Verwendung von Formularen ermöglicht eine schnellere und teils automatisierte Zusammenfassung. Außerdem kann so leichter erkannt werden, ob es sich um eine Masseneinwendung handelt.

 

Entfall des Erörterungstermins nach BlmSchG

Der Erörterungstermin (nach § 10 Abs. 6 BlmSchG) ist sehr zeitintensiv, bietet aber oft keinen Erkenntnisgewinn. Oft wird über grundsätzliche politische Meinungen im Umweltschutz geredet. Ein Entfall des Erörterungstermins nach § 10 Abs. 6 BlmSchG wäre kein Rückschritt im Umweltschutz und ist Völker- und Unionsrechtlich nicht vorgeschrieben.

 

Ausbau der Solarenergie

Die private Investition in Solaranlagen lohnt sich finanziell bereits jetzt. Hier sind keine den Staatshaushalt belastenden Subventionen notwendig. Oft scheitert es an der Bürokratie. Das Installieren einer Solaranlage muss so unbürokratisch sein, wie das Einbauen eines Backofens! Der Staat muss beim Ausbau der Solarenergie als gutes Vorbild vorangehen. Daher müssen auf allen staatlichen Gebäuden, bei denen es physikalisch sinnvoll und unter Berücksichtigung des repräsentativen Charakters möglich ist, Solaranlagen installiert werden.

 

Menschenrechtsverbrechen in Xinjiang

Die Volksrepublik China ist ein Unrechtsstaat, der massive Menschenrechtsverbrechen begeht. Über eine Millionen Uiguren, Kasachen, Kirgisen und Hui werden aufgrund ihres muslimischen Glaubens, sowie ihrer Sprache und ethnischen Herkunft gegen ihren Willen in Internierungslagern festgehalten. Allein seit 2017 ließ Peking 380 neue Internierungslager für Angehörige muslimischer Minderheiten in der chinesischen Provinz Xinjiang bauen. Dort sind sie Zwangsarbeit, Folter und willkürlichen Tötungen ausgesetzt. Zusätzlich begrenzt die KPCh systematisch die Anzahl der Geburten muslimischer Frauen, indem sie hunderttausende Zwangsabtreibungen und Zwangssterilisationen durchführt. Auch wird über die systematische Vergewaltigung junger Frauen berichtet. China ist historisch ein Vielvölkerstaat. Das Ziel der Kommunistischen Partei Chinas ist die Vernichtung der Kulturen von den in China lebenden Minderheiten und ein von Han-Chinesen dominierten Staat.

Wir Junge liberale fordern die Bundesregierung und die Freien Demokraten dazu auf, die Menschenrechtsverbrechen in Xinjiang als das zu bezeichnen, was sie sind – ein Völkermord.

 

China-Taiwan-Konflikt

Die Volksrepublik China ist ein autoritäres Land unter der Herrschaft eines verbrecherischen Regimes. Taiwan ist eine Demokratie, deren Existenz von ihrem autoritären Nachbarn bedroht wird. Die Eingliederung Taiwans in der VR China wird von der Pekinger Regierung aktiv vorangetrieben. Von der Kommunistischen Partei werden für diese Eingliederung explizit militärische Mittel nicht ausgeschlossen. Dies würde einen neuen Krieg im pazifischen Raum starten, welcher weitreichende Auswirkungen auf die gesamt Welt haben würde.

Nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Taiwan darf nicht das Recht des Stärkeren, sondern nur das Völkerrecht gelten! Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz setzten sich für die Selbstbestimmung der Völker dieser Welt ein und verurteilen imperiale Ambitionen. Sämtlichen Formen von Annexionen und Eingliederungen welche nicht dem Willen der annektierten Staaten & Völker entspricht, widersetzen sich diesem Gedanken. Die Zukunft Taiwans darf lediglich vom taiwanesischen Volk bestimmt werden.

Wir Junge Liberalen Rheinland-Pfalz fordern von der Bundesregierung:

  • die Abkehr von der Ein-China-Politik
  • die Aufnahme offizieller diplomatischer Beziehungen mit der Republik China (Taiwan)
  • eine Garantie der Anerkennung des Staates Taiwan im Falle einer Unabhängigkeitserklärung

Aufgrund der diplomatischen, militärischen und ökonomischen Macht Chinas dürfen diese Schritte jedoch nicht im Alleingang geschehen, sondern müssen in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der EU und Nato geschehen.

 

Deutsche Entwicklungshilfen an China abschaffen

Das ökonomische Wachstum der letzten Jahrzehnte hat die VR China zu einer Supermacht aufsteigen lassen. Seit 2007 erwirtschaftet die VR ein höheres jährliches BIP als Deutschland. Mittlerweile besitzt sie die größte Volkswirtschaft der Welt und gleichzeitig ein demokratiefeindliches System. Die deutschen Entwicklungshilfen an die Volksrepublik China sind daher an Absurdität nicht zu übertreffen und gehören sofort abgeschafft!

 

Kritische Infrastruktur in demokratischer Hand

Die Verlässlichkeit unserer Infrastruktur ist unerlässlich. Deutschland darf sich nicht durch den Ausverkauf von kritischer Infrastruktur in eine Abhängigkeit von Autokratien begeben. Jedoch haben Autokratien wie Russland und China in den letzten Jahren die Zahl ihrer Beteiligungen an Infrastrukturanlagen in Deutschland und Europa massiv erhöht. Die Vulnerabilität die diese Abhängigkeiten schaffen, zeigen sich in der aktuellen Energiekrise.

Wie weit die Abhängigkeiten reichen, wenn ein Staat elementar wichtige Infrastruktur an die Volksrepublik China verkauft, ist am Beispiel Griechenlands ersichtlich: Die Volksrepublik China hält mittlerweile hohe Anteile am griechischen Stromnetz und zudem den Hafen Piräus in Staatshand. Griechenland fällt es in der Folge immer schwerer, sich bei gemeinsamen europäischen Entscheidungen gegen den chinesischen Staat zu wenden.

Bei Erwerb entsprechender kritischer Infrastruktur, sowie Komponenten dieser, von Körperschaften aus Nicht-NATO- und Nicht-EU-Mitgliedsstaaten muss daher eine Sicherheitsprüfung von entsprechenden Stellen in der EU unternommen werden.

 

Konfuzius-Institut in Trier

Konfuzius-Institute sind von der Volksrepublik China kontrollierte Einrichtungen, die unter dem Deckmantel des kulturellen Austausches und der Sprachvermittlung den außenpolitischen Zielen der Volksrepublik China dienen. Die Volksrepublik China ist ein systemischer Rivale, der daran arbeitet, das politische System und die Macht der Volksrepublik China mit all seinen Facetten und mit all seinen Werten weltweit zu etablieren. Wenn akademisches Personal von einer fremden Macht abhängig ist, wenn die Grenze von Wissenschaft und Propaganda verwischt wird, wenn politisch-ideologische Forderungen mit dem Schein der Objektivität umgeben werden, ist die Wissenschaftsfreiheit in Gefahr.

Als Kämpfer für liberale Werte und Rechtsstaatlichkeit fordern wir Junge Liberale Rheinland-Pfalz die Abschaffung des Trierer Konfuzius-Instituts.

 

Frau, Leben, Freiheit – Solidarität mit den Protestierenden im Iran

Die Proteste, die durch den Tod von Mahsa Amini ausgelöst wurden, zeigen, dass die iranische Gesellschaft sich nach Freiheit sehnt und die Schande des Mullah-Schreckenregimes umkehren will.

Die deutsche Außenpolitik soll klare Kante gegen den Iran zeigen. Demokratische und freiheitliche Bewegungen unterstützen und hochrangige Funktionäre im Iran sowie Unterstützerinnen und Unterstützer dieses Staates gezielt wirtschaftlich bekämpfen.

Die Verhandlungen zu einem Atomabkommen mit dem Iran, einem Staat, der den einzigen jüdischen Staat der Welt mit der vollständigen Vernichtung droht, einem Staat, der an Atomwaffen forscht um weiteres Bedrohungspotential aufzubauen, sind sofort einzustellen. Der Iran muss politisch wie wirtschaftlich vollständig isoliert werden.

Letzte Mahnung beim Generationenvertrag – Reform der Sozialversicherungen jetzt

Die Rente ist nicht sicher.

Wir brauchen eine Reform der Sozialversicherungen. Es gibt keine rechtlichen Garantien nach 2025 und es ist faktisch unmöglich eine generationengerechte Sozialversicherung langfristig mit den aktuellen Regelungen zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten wird der demographische Wandel ignoriert.

Ein Kollaps des Sozialversicherungssystems in der mittelbaren Zukunft ist eine große Gefahr. Es bedarf eines modernen Sozialstaats, der Anstrengungen wirklich belohnt und bei biografischen Einbrüchen unterstützt um als Sprungbrett individuelle Potenziale freizusetzen und Freiräume zu ermöglichen.

Wir müssen anerkennen, dass die aktuelle Politik des Aussitzens das Problem nur massiv verschlimmert!

Wir brauchen einen Kompromiss, der von allen Parteien des demokratischen Spektrums getragen wird und wir brauchen ihn spätestens mit der nächsten Regierung.

• Beitragsnutzung zur Kapitaldeckung mindestens der demographischen Lücke.

• Dynamische Anpassung des Rentenalters. Es ist dabei auch Aufgabe von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein Arbeitsumfeld zu schaffen, dass dies ermöglicht.

• Kostenbremse bei den Sozialversicherungen durch Abschaffung der Rente mit 63 und Krankenhausreform

• Begrenzung der Sozialausgaben auf 50 Prozent des Bundeshaushalts

Wasser als Menschenrecht

Die Jungen Liberalen halten das Recht auf Wasser für einen integralen Bestandteil des Rechts auf Leben. Daher muss jedem Menschen an öffentlichen Orten Zugang zu  kostenlosem Trinkwasser gewährt werden. Dazu sind beispielsweise Wasserspender und  Trinkwasserbrunnen in öffentlichen Gebäuden sowie ausgewiesenen Plätzen bereitzustellen. Darüber hinaus befürworten die Jungen Liberalen private Initiativen  in bspw. der Gastronomie zum kostenlosen Ausschank von Trinkwasser ausdrücklich.

Ruhig Blut bewahren! – Menstruation ist kein Tabuthema

Die Menstruation als physiologisches und vollkommen normales Phänomen betrifft fast  die Hälfte der Bevölkerung, ist aber bis heute stigmatisiert und tabuisiert. Wir Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz möchten dem entgegenwirken und setzen uns für einen selbstverständlichen und nicht schambehafteten Umgang mit der Thematik ein. Bildung ist für uns ein hohes Gut, weshalb der Zugang zu ihr nicht an Versorgungsproblemen mit Hygieneartikeln scheitern darf.

Die Jungen Liberalen Rheinland-Pfalz fordern:

  • Gebührenfreie Menstruationsartikel in den Toiletten aller staatlichen Bildungseinrichtungen inkl. berufsbildenden Schulen sowie den jeweiligen Ersatzschulen. Dabei dürfen Jungstoiletten nicht ausgenommen werden, damit  Transjungen und junge Transmänner als Teil der Zielgruppe gleichermaßen erreicht werden.
  • Für Gebäude in öffentlich-rechtlicher und in privatrechtlicher Trägerschaft, soweit Gebietskörperschaften maßgeblichen Einfluss auf die Ausübung des Hausrechts haben, Automaten, aus denen Menstruationsartikel erworben werden können.

Antibabypille – Für alle gleich

Die Jungen Liberalen RLP setzen sich dafür ein, dass die Kosten der
Antibabypille von gesetzlichen und privaten Krankenkassen immer getragen
werden.

Mein Körper gehört mir – Selbstbestimmung bis zum Ende (und darüber hinaus) gedacht

Als freiheitlich denkende Menschen sind wir davon überzeugt, dass jede*r ein
selbstbestimmtes – und damit freies – Leben führen können sollte. Das Recht auf
Selbstbestimmung geht dabei über den Tod hinaus und umfasst folglich auch die
Bestattungsform und den allgemeinen Umgang mit den eigenen sterblichen
Überresten.

Außerdem erkennen wir an, dass der Trauerprozess individuell ist und dass eine
Beisetzung als traditionelle Form des Abschiednehmens nicht immer die beste
Form der Trauerbewältigung darstellen muss.

Aktuelle Zwänge und Vorschriften zur Beisetzung limitieren die Freiheit des
Verstorbenen sowie der Angehörigen; für diese Einschränkungen gibt es keine
Rechtfertigung, da auch bei anderen hygienischen Umgangsformen mit den
sterblichen Überresten die Freiheit anderer nicht stärker beschränkt wird als bei
traditionellen Beisetzungen.

Deshalb fordern wir:

Die Bestattungspflicht soll durch eine Hygienepflicht ersetzt werden.

Konkret beinhaltet diese:

  • Bisherige Bestattungsmöglichkeiten bleiben vollumfänglich erhalten. die Aushändigung der Asche des Verstorbenen in einer Urne an
    Angehörige, aber auch sonstige explizit benannte Personen. Dabei
    kann, wenn vom Verstorbenen gewünscht, eine Aufbewahrungspflicht
    von individueller Dauer festgehalten werden, die spätestens mit dem
    Tod der verpflichteten Person endet. Auch das Verfahren nach
    Aushändigung bzw. nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht kann vom
    Verstorbenen festgelegt werden. Hat der Verstorbene lediglich seinen
    Wunsch festgehalten, nicht beigesetzt zu werden, so liegt die
    Entscheidung über das weitere Verfahren nach der Einäscherung bei
    den Angehörigen.
  • In Fällen des ungeklärten Willens des Verstorbenen ist stets die
    traditionelle Bestattung durchzuführen, damit mit niemandes Körper gegen
    seinen (wenn auch nie beglaubigt ausgedrückten) Wunsch nach einer der
    untenstehenden Methoden verfahren wird. Gleiches gilt, sobald die
    Hygienepflicht an den Staat fällt. die Einarbeitung der Asche in Gegenstände (beispielsweise Stifte,
    Glas, Glasuren, Diamanten oder Feuerwerkskörper) sowie die
    Verwendung von Bio-Urnen mit Baumsamen.

Liegt ein entsprechender testamentarischer oder anderweitig notariell
beglaubigter Nachweis über den Willen des Verstorbenen vor, ist
dementsprechend zu verfahren, solange grundlegende hygienische
Bestimmungen zum Schutze der Allgemeinheit eingehalten werden.
Möglich sind insbesondere: die Verstreuung der Asche durch einen staatlichen oder religiösen
Vertreter, aber auch durch Angehörige oder sonstige explizit benannte
Personen, zum Beispiel in Flüssen oder im Meer.

Auszubildenden-Mindestlohn liberal gedacht

Die Jungen Liberalen begrüßen die Mindestausbildungsvergütung,
die von der Bundesregierung beschlossen wurde, halten diese allein jedoch nicht für
weitgehend genug. 515€ im Monat reichen in vielen großen Städten gerade mal dafür
aus, die Miete zu bezahlen. Ein Auszubildender sollte mit Eintritt in das Berufsleben
aber fähig sein ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein selbstständiges
Leben ist mit 515€ im Monat ist jedoch, insbesondere in Städten, unmöglich.
Hinzu kommt, dass Auszubildende und Arbeitgeber*innen ab einem Gehalt von
325€ im Monat die Sozialabgaben voll bezahlen. Das bedeutet im Umkehrschluss,
dass wenn ein Azubi beispielsweise 650€ verdient Arbeitgeber*in und
Arbeitnehmer*in Sozialabgaben in Höhe von rund 129€ bezahlen. Konkret sind
das jeweils 19,78% des Bruttolohns.

Wenn wir der deutschen Wirtschaft wieder zu neuem Aufschwung verhelfen
wollen, müssen wir an diesem Zustand etwas ändern, da sonst weiterhin viele
Stellen in Betrieben unbesetzt bleiben.

Wir Jungen Liberalen fordern deshalb, um Unternehmen und Auszubildende zu
entlasten: Einen Auszubildendenmindestlohn, für nicht-tarifgebundene Unternehmen
der sich am Mindestlohn berechnet, dieser liegt im Moment bei 9,19€.

Beispiel:

Auszubildender arbeitet 3 Tage die Woche Vollzeit im Betrieb. 2 Tage in der
Woche geht er in die Berufsschule, dass ergibt bei einer Arbeitszeit von 8:30h
pro Tag 102h die der Auszubildende Vollzeit arbeitet. Daraus ergibt sich einen
Auszubildendenmindestlohn von 937,38€ im Monat.

Um eine Mehrbelastung für Unternehmen zu verhindern fordern wir außerdem,
dass die Sozialabgaben des Arbeitgebers und des Auszubildenden während der
Zeit der Ausbildung entfallen und durch eine Pauschale von 10% des Bruttogehaltes ersetzt werden.
Von diesen 10% sind 5% durch den/die Arbeitgeber*in zu
leisten und 5% durch den/die Auszubildende/n. Das würde bei einem Mindest-
lohn von 947,38€ jeweils 47,37€ Sozialabgaben bedeuten.